Einbau Anhängerkupplung

Das iat bei dem leichten Hüpfer echt ein Problem, denn wenn er so weit hinten zu viel Last hat ist die Lenkung nicht mehr schön. Man meint dann er hebt vorne gleich ab, was ja auch der Fall sein kann. Entweder muß man da mutig durch, für den seltenen Fall des Transports. Oder man muß es lassen......
Deshalb hat er vom Werk aus keine Stützlast eingetragen.
Könnte mal jemand ein Gutachten von der Kupplung einstellen (keine Einbauanleitung).
Ich finde momentan nur die Einbauableitung.
 
An meinen Fahrzeugen hatte ich bisher insgesamt 3 Anhängerkupplungen einbauen lassen.
Ein explizites Gutachten war eigentlich nie dabei - nur die Einbauanleitung, in der das dafür vorgesehene Fahrzeug und die Stützlast eingetragen war (in diesem Fall bei der GDW-Kupplung: „Dacia Spring EV 10‘20-„ und 60kg Stützlast.
Bei der TÜV-Prüfung meines Springs wurde das anscheinend als ausreichend anerkannt.

Aber mit eBikes (ich schrieb es schon vor ner ganzen Weile) ist es wirklich grenzwertig - auch wenn‘s im erlaubten Rahmen bleibt:
Kräftig beschleunigen, Notbremsung: alles ok.
In Kurven deutlich spürbar, kräftige Bodenwellen sollten mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren werden und ein NotBremsmanöver à la Elchtest würde sicher herausfordernd sein.
Mit vorausschauenden und etwas langsameren Fahren fühle ich mich aber nicht unsicher bei kumuliert 52kg Stützlast.

Aber - ich bin mir sicher (auch wenn ich‘s nicht probierte, weil‘s nicht erlaubt ist):
Ein kleiner Mini-Anhänger mit 350kg-Gesamtmasse würde sich bestimmt besser machen als ein Radträger, der unter der zulässigen Beladung bestückt ist.

Ich verstehe von Anfang an eigentlich nicht genau, warum so ein Kleinst-Nachläufer nicht gestattet ist.
1,2t Zugfahrzeug mit 400kg-Anhänger wäre eigentlich völlig ok und würde die Aufhängung wahrscheinlich weniger stressen als eine grenzwertig ausgereizte Stützlast… aber Regel ist Regel
 
Ich habe es mir ausgerechnet , und komme bei einem Radträger von 20 kg auf 66kg . Da ich den Radträger noch nicht gekauft habe , könnte man auch hier vielleicht noch ein wenig einsparen ?
 
Meiner wiegt 15kg, war mit ~300€ auch preislich im Rahmen (es gibt 12kg-Träger, die aber fast doppelt so viel kosten) und ist auch recht praktisch (kippbar, um trotz Beladung noch die Heckklappe öffnen zu können)

Wenn eBikes vor dem Transport „abgetakelt“ werden (also Akku raus, Taschen runter) wiegt sogar mein günstiges „LangerLulatsch-Rad“ (wegen Körperlänge brauche ich 60“-Rahmen-TrekkingRad) nur etwa 20kg.


Suche bei Interesse im Netz nach:

Atera 022686 PKW Fahrradträger Strada E-Bike, Auto-Kupplungsträger mit Rückleuchten - für 2 Fahrräder​

 
also ich habe gleich beim Neukauf so ein Teil montieren lassen, genauso wie einen kompletten Unterfahrschutz und Allwetterreifen. Nur war die sog. AHK noch nie im Einsatz.....
Demnächst wird der Spring einem Skoda Elroq weichen, dann hat vielleicht der neue Besitzer eine Verwendung dafür....
 
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An meinen Fahrzeugen hatte ich bisher insgesamt 3 Anhängerkupplungen einbauen lassen.
Ein explizites Gutachten war eigentlich nie dabei - nur die Einbauanleitung, in der das dafür vorgesehene Fahrzeug und die Stützlast eingetragen war (in diesem Fall bei der GDW-Kupplung: „Dacia Spring EV 10‘20-„ und 60kg Stützlast.
Bei der TÜV-Prüfung meines Springs wurde das anscheinend als ausreichend anerkannt.

Aber mit eBikes (ich schrieb es schon vor ner ganzen Weile) ist es wirklich grenzwertig - auch wenn‘s im erlaubten Rahmen bleibt:
Kräftig beschleunigen, Notbremsung: alles ok.
In Kurven deutlich spürbar, kräftige Bodenwellen sollten mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren werden und ein NotBremsmanöver à la Elchtest würde sicher herausfordernd sein.
Mit vorausschauenden und etwas langsameren Fahren fühle ich mich aber nicht unsicher bei kumuliert 52kg Stützlast.

Aber - ich bin mir sicher (auch wenn ich‘s nicht probierte, weil‘s nicht erlaubt ist):
Ein kleiner Mini-Anhänger mit 350kg-Gesamtmasse würde sich bestimmt besser machen als ein Radträger, der unter der zulässigen Beladung bestückt ist.

Ich verstehe von Anfang an eigentlich nicht genau, warum so ein Kleinst-Nachläufer nicht gestattet ist.
1,2t Zugfahrzeug mit 400kg-Anhänger wäre eigentlich völlig ok und würde die Aufhängung wahrscheinlich weniger stressen als eine grenzwertig ausgereizte Stützlast… aber Regel ist Regel
Das der Dacia Spring mit deinen 44 PS keine Wohnwagen ziehen soll ist klar aber Nachläufer ungebremst mit einen Gesamtgewicht von nicht mehr als 400kg wäre wesentlich sinnvoller. Aber gesunder Menschverstand ist nicht mehr gefragt.
 
Ich stimme Dir zwar im Prinzip zu, aber bei den Benutzern ist oft auch kein "gesunder Menschenverstand" mehr vorhanden. Die würden dann den kleinen Hänger mit 1 Tonne beladen und dann spielt der mit dem Spring Schubkarre. Daher ist es reiner Selbstschutz wenn der Spring keinen Hänger ziehen darf. Mal sehen wann der erste ein Motorrad auf den Fahrradträger packt und dann ganz erstaunt ist, daß das Auto nur noch geradeaus fährt.
 
Es geht ja um‘s „erlaubt sein“.

Wenn man einen Anhänger überlädt, wäre das natürlich gleich wieder regelwidrig - wie das Überladen auf der Stützlast.

Mit meinen jeweils ~1,5t wiegenden Kangoo und Dacia-Pickup mit jeweils ~80-90PS durfte ich einen ungebremsten 750kg-Anhänger ziehen und hatte bei regelkonformer Beladung auch nie ein ungutes Gefühl.
Deswegen hatte ich schon irgendwie die Hoffnung, das der Spring auch mal für Kleinstanhänger freigegeben wird.
Aber das hebt Dacia sich dann evtl für ein neues Modell auf, das ein robusteres Getriebe hat …😉
 
Weiss zufällig jemand, wieviel diese Anhängerkupplung wiegt?

Gibt es eine Variante, die eine abnehmbare Kugel hat?

Gruß
Hendrik
 
Ich habe die mit dem abnehmbaren Kugelkopf noch nie gefunden. Gut zu wisssen, daß es die gibt. Allerdings sind diese Konstruktionen immer etwas schwerer als normale Anhängerkupplungen.
 
Habe immer noch keine AHK mit Stützlast über 60 kg gefunden dafür einen fahradständer mit 13 kg dann bleibt für die zwei E-bikes 47 kg da komme ich ganz knapp hin , zur Not könnte man den Akku noch raus bauen . Bin jetzt kein Schisser , die Frage ist immer wenn was passiert und dann wird gesucht . Dann heist es einmal wenn du nicht überladen hättest, wäre das Ausweichmanöver besser gegangen und der Schaden wäre viel geringer ausgefallen. Also Teilschuld 🤷🏻‍♂️. Ist halt schlimm mittlerweile.
 
Teilschuld ist doch immer noch besser als keine Schuld-----oder verwechsel ich da was??
 
Habe immer noch keine AHK mit Stützlast über 60 kg gefunden dafür einen fahradständer mit 13 kg dann bleibt für die zwei E-bikes 47 kg da komme ich ganz knapp hin , zur Not könnte man den Akku noch raus bauen . Bin jetzt kein Schisser , die Frage ist immer wenn was passiert und dann wird gesucht . Dann heist es einmal wenn du nicht überladen hättest, wäre das Ausweichmanöver besser gegangen und der Schaden wäre viel geringer ausgefallen. Also Teilschuld 🤷🏻‍♂️. Ist halt schlimm mittlerweile.
Wie weiter oben geschrieben:
Die Last auf dem Träger sollte bei dem kleinen Wagen möglichst niedrig sein.
Deswegen: die Akkus nicht „zur Not“ entnehmen - sondern grundsätzlich, wenn das Fahren einigermaßen komfortabel sein soll.
Und falls es unterschiedliche Fahrräder sind: das schwerere Fahrrad sollte näher am Fahrzeug stehen, das leichtere dahinter.
Reduziert nochmal die Hebewirkung des beladenen Trägers.

Aus dem gleichen Grund gibt es sicher auch keine AHK für den Spring mit >60kg Stützlast.
Etwas Sicherheitspuffer muss da sicherlich wegen des Einschwingens nach einer Bodenwelle vorgesehen werden.
Und wäre eine AHK beispielsweise für 80kg zugelassen wäre die Hebelwirkung durch den Fahrradträger wirklich mächtig.

Betrachte einfach mal den Abstand von der Hinterachse zur Kofferraumöffnung.
Der Abstand dürfte nur mäßig größer sein als vom Kofferrauum zum Masse-Schwerpunkt eines beladenen Fahrradträgers.
Das heißt:
Die Hinterachse wird durch eine 60kg-Last auf einem Fahrradträger ähnlich belastet wie durch eine 100kg-Last auf dem Kofferraumrand.
Setze Dich am besten mal auf den Kofferraumrand und wippe/ schaukle ein wenig.
So verhält sich der Spring nach einer zügigen Überfahrt über eine Bodenwelle und Du siehst, wie stark er hinten absinkt.
Deswegen machen AHK mit einer Belastbarkeit von deutlich über 60kg Stützlast aus meiner Sicht eigentlich keinen Sinn.
 
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