An meinen Fahrzeugen hatte ich bisher insgesamt 3 Anhängerkupplungen einbauen lassen.
Ein explizites Gutachten war eigentlich nie dabei - nur die Einbauanleitung, in der das dafür vorgesehene Fahrzeug und die Stützlast eingetragen war (in diesem Fall bei der GDW-Kupplung: „Dacia Spring EV 10‘20-„ und 60kg Stützlast.
Bei der TÜV-Prüfung meines Springs wurde das anscheinend als ausreichend anerkannt.
Aber mit eBikes (ich schrieb es schon vor ner ganzen Weile) ist es wirklich grenzwertig - auch wenn‘s im erlaubten Rahmen bleibt:
Kräftig beschleunigen, Notbremsung: alles ok.
In Kurven deutlich spürbar, kräftige Bodenwellen sollten mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren werden und ein NotBremsmanöver à la Elchtest würde sicher herausfordernd sein.
Mit vorausschauenden und etwas langsameren Fahren fühle ich mich aber nicht unsicher bei kumuliert 52kg Stützlast.
Aber - ich bin mir sicher (auch wenn ich‘s nicht probierte, weil‘s nicht erlaubt ist):
Ein kleiner Mini-Anhänger mit 350kg-Gesamtmasse würde sich bestimmt besser machen als ein Radträger, der unter der zulässigen Beladung bestückt ist.
Ich verstehe von Anfang an eigentlich nicht genau, warum so ein Kleinst-Nachläufer nicht gestattet ist.
1,2t Zugfahrzeug mit 400kg-Anhänger wäre eigentlich völlig ok und würde die Aufhängung wahrscheinlich weniger stressen als eine grenzwertig ausgereizte Stützlast… aber Regel ist Regel