Einbau Anhängerkupplung

Giovanni Conte

eDacia-Wissendurstiger

Darth Vader

eDacia-Liebhaber
Ort
Augsburg
Dieser Fahrradträger ist mir bekannt. Sehr schön, aber leider verboten.

Auszug Bedienungsanleitung.

1
Das Anbringen von Trägern
jeglicher Art (Fahrradträger,
Gepäckkoffer usw.), die sich
auf dem Gepäckraumdeckel
abstützen, ist untersagt. Wenn Sie einen
Lastenträger an Ihrem Fahrzeug befestigen
möchten, wenden Sie sich an eine
Vertragswerkstatt.

Noch mal erwähnt! Der Kugelkopf verdeckt die NSL und teilweise das Kennzeichen. Somit ist das für die Blauen sehr wohl relevant. Wer weiß schon wirklich was da für Urteile mit Teilschuld gesprochen worden sind. Und sollte auch egal sein, wenn ich meinen Träger weg mache dann auch den Kugelkop und hab mei Ruh. Mal im ernst über was diskustieren wir hier :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

Dacia Spring Mitleser

eDacia-Neuling
@Dacia Spring Mitleser Ich gebs auf ...

Bitte nimm keine Fahrräder mit, kauf dir bitte nicht das Teil und bau es nicht ein. Alternativ schmeiß sie in den Kofferaum.

Bitte beachten! Das rote Fähnchen und ne rote Lampe für nachts nicht vergessen wenn es 1 m über deine Rückleuchten hinausragt.

Befestigung auf dem Dach oder auf der Heckklappe sind seitens DACIA verboten. Schau mal in deine Bedienungsanleitung.

Wenn man schon nach UN ECE Reg. 55 fragt dann sollte man auch wissen was das ist! Die Verordnung bezieht sich auf GESPANNE. Das Teil von GDW ist ein Lastenträger (ergo auch kein Gespann) geprüft und freigegeben bis S 60 = 60 kg speziell für den Spring mit dem Hinweis no Towing, daher auch kein D Wert und der Pin in der Kugel um das aus zu schließen, dass man es mit einer AHK verwechseln könnte. Die Freigabe erteilt der Hersteller. Nach dem es keine AHK ist braucht es auch kein Gutachten.
Ihr erster Ansatz „Ich gebe auf…“ wäre der bessere gewesen, statt eine unqualifizierte Kommentierung nachzuschieben. In Anlehnung zu Ihrem Forum-Pseudonym-Auftritt erlaube ich mir festzustellen, dass sich Ihre und meine Recherchekompetenz zu diesem Thema anscheinend um Lichtjahre unterscheiden. Statt allgemeine Infos von verkaufsorientierten (Internet-)Anbietern hier im Forum als Betriebslegitimation für in Deutschland zugelassene Dacia Springs mit nachträglich eingebauten Adaptern ungeprüft zu kommunizieren, wäre es sinnvoller gewesen, sich juristischen Rat (siehe erneut Anlage ADAC-Infoblatt Anfang November 2022) und vor allem eine Expertise einer zulassenden Prüforganisation (siehe Anlage TÜV Rheinland vom 18.11.2022) als letzte Entscheidungsinstanz einzuholen.
Ergänzend habe ich hier in einer dritten Anlage (siehe Reaktionen/Statements 22.11.2022) die wichtigsten Reaktionen aus einer Vielzahl von eMails zusammengefasst.
Nun kann jeder Besitzer (insbesondere die Forums-Fraktionen „Keine Panikmache“, „Ball flach halten“, „Alles gut“) eines Dacia Springs mit eingebautem Adapter selbst abschätzen, was ihn nach aktuellem Prüftechnikstand spätestens bei der ersten HU hinsichtlich einer Betriebserlaubnis erwartet. Bis dorthin wünsche ich hoffentlich unfallfreie Fahrradträger-Fahrt.

Anm.: Schon die eMail-Antwort des belgischen Herstellers GDW vom 05.08.2022 (siehe mein # 73) hätte eine Vorwarnung sein können.
 

Anhänge

  • DaciaSpringADACInfoStütz-Anhängerlasten11.11.2022.pdf
    48,7 KB · Aufrufe: 198
  • DaciaSpringTÜVRheinlandAntwort18.11.2022.pdf
    266,4 KB · Aufrufe: 183
  • DaciaSpringTÜVSüdReaktion22.11.2022.pdf
    353 KB · Aufrufe: 189

Giovanni Conte

eDacia-Wissendurstiger
Ihr erster Ansatz „Ich gebe auf…“ wäre der bessere gewesen, statt eine unqualifizierte Kommentierung nachzuschieben. In Anlehnung zu Ihrem Forum-Pseudonym-Auftritt erlaube ich mir festzustellen, dass sich Ihre und meine Recherchekompetenz zu diesem Thema anscheinend um Lichtjahre unterscheiden. Statt allgemeine Infos von verkaufsorientierten (Internet-)Anbietern hier im Forum als Betriebslegitimation für in Deutschland zugelassene Dacia Springs mit nachträglich eingebauten Adaptern ungeprüft zu kommunizieren, wäre es sinnvoller gewesen, sich juristischen Rat (siehe erneut Anlage ADAC-Infoblatt Anfang November 2022) und vor allem eine Expertise einer zulassenden Prüforganisation (siehe Anlage TÜV Rheinland vom 18.11.2022) als letzte Entscheidungsinstanz einzuholen.
Ergänzend habe ich hier in einer dritten Anlage (siehe Reaktionen/Statements 22.11.2022) die wichtigsten Reaktionen aus einer Vielzahl von eMails zusammengefasst.
Nun kann jeder Besitzer (insbesondere die Forums-Fraktionen „Keine Panikmache“, „Ball flach halten“, „Alles gut“) eines Dacia Springs mit eingebautem Adapter selbst abschätzen, was ihn nach aktuellem Prüftechnikstand spätestens bei der ersten HU hinsichtlich einer Betriebserlaubnis erwartet. Bis dorthin wünsche ich hoffentlich unfallfreie Fahrradträger-Fahrt.

Anm.: Schon die eMail-Antwort des belgischen Herstellers GDW vom 05.08.2022 (siehe mein # 73) hätte eine Vorwarnung sein können.


...hmm, manchmal wunder ich mich schon sehr über den Ton und Stil hier in diesem Forum..., wo ist die Netiquette geblieben, die eine Diskussion erst ermöglicht, belebt und führen läßt?

Auch wenn der Inhalt sauber und korrekt dargestellt und belegt wird, so haben Ausrufungszeichen,
==> (!!!!!), et.c., hier nichts zu suchen.

Hier...


...ist es mal ganz einfach, aber freundlich, nett und umfänglich, "erklärt".

Ich freue mich sehr auf weitere Diskussionen...

LG
Giovanni Conte, Bad Honnef
 

Giovanni Conte

eDacia-Wissendurstiger
Beim Umziehen meiner Hobbywerkstatt voll bis Unterkante Oberkante. Lief trotzdem 130 😇 Top Auto und wegen der Aufnahme für den Heckträger sehe ich es auch so, dass sich die ganzen Seiten und Anbieter wohl nicht irren! Um die Zweifel aber auszuräumen lassen wir es einfach bestätigen. Ich fände es nicht gut wenn Jemand direkt von diesem Post abgeschreckt wird, obwohl alles absolut legal ist.

...und..., hast Du es bestätigen lassen, eintragen lassen, was ist daraus geworden?
 

philippmayr1992

eDacia-Genießer
Im Moment warte ich noch auf die Version des Kugelkopfes ohne PIN, und eine zweckgebundene Freigabe von Dacia die Anhängelast beim TÜV zu ermitteln. Und wenn es am Ende nur 250 kg ungebremst werden, wäre es schon ein Erfolg. Und wenn wir am Ende nur die 60 Kilo Stützlast für den Heckträger bestätigen können, wäre ich schon zufrieden.
 

Giovanni Conte

eDacia-Wissendurstiger
Im Moment warte ich noch auf die Version des Kugelkopfes ohne PIN, und eine zweckgebundene Freigabe von Dacia die Anhängelast beim TÜV zu ermitteln. Und wenn es am Ende nur 250 kg ungebremst werden, wäre es schon ein Erfolg. Und wenn wir am Ende nur die 60 Kilo Stützlast für den Heckträger bestätigen können, wäre ich schon zufrieden.

...da bin ich ja mal gespannt was Du erreichst bitte weiter berichten... !!!
 

Gurke

eDacia-Kenner
Version
Comfort+
Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2022
Bada bums - für die Netiquette 😅
Tja schade die Antwort von Dacia. Vielleicht wird Hartnäckigkeit von Renault belohnt? Drück die Daumen.
 

Darth Vader

eDacia-Liebhaber
Ort
Augsburg
@Dacia Spring Mitleser

Ich bin kein Depp und habe jahrelang in einer Kfz-Werkstatt gearbeitet und da weis man wie gewisse Dinge laufen. Einer hier im Forum hat sich das Teil beim AH einbauen lassen, der AH wäre dann richtig dran ...

Das sich GDW nicht aus dem Fenster lehnt ist normal ...

Auf der Seite von Aukup ist das schön erklärt. ES IST KEINE AHK daher gelten auch nicht die Regeln für eine AHK. Rechtlich ist und bleibt es ein Adapter um Lasten zu transportieren.

Das sich der ADAC, DACIA und Co auch aus der Affäre ziehen ist das selbe wie bei GDW.

Sind die Hersteller solcher Adapter alle blöde? Ich denke mal eher NEIN, denn die würde ein illegales Produkt anbieten und wären dann selbst in der Haftung. Z.B. beim Verkauf in Old Germany.

AUKUPs Hinweis ist ja bereits erwähnt und hier noch ein weiterer Anbieter BRINK , der ja wohl sehr bekannt sein dürfte. Die standen vor dem selben Problem mit E-Autos ohne Zuggenehmigung. Hier ein Auszug:

Innovation Fahrradträger-Transportlösung​

Als Fahrradliebhaber oder Fahrradliebhaberin mit einem Elektro- oder Hybridfahrzeug können Sie Ihrem Hobby nun doch nachgehen. Aufgrund geringer Leistung, einer Überlastung des Akkupacks oder der Überschreitung der CO2-Abgasnorm können die meisten umweltfreundlichen Autos keine horizontale Zuglast verkraften. Was das Tragen einer vertikalen Last angeht, verhält es sich jedoch anders. Das haben wir zum Anlass genommen, eine Trägerversion der abnehmbaren Anhängerkupplung für Sie zu entwickeln: die Fahrradträger-Transportlösung.

Achten Sie auf das Gesamtgewicht

Die Fahrradträger-Transportlösung von Brink wurde so entwickelt, dass sie die maximale vertikale Stützlast Ihres Autos, auch als Kugeldruck bezeichnet, verkraften kann. Berücksichtigen Sie vor allem beim Transport von E-Bikes den maximalen Kugeldruck der unter das Auto montierten Fahrradträger-Transportlösung. Das Gesamtgewicht der Fahrräder plus Träger darf den zulässigen Kugeldruck nicht überschreiten. Der maximale Kugeldruck ist meistens auf dem Schild neben der Steckdose Ihrer Fahrradträger-Transportlösung angegeben. Ein zu hoher Kugeldruck aufgrund von Übergewicht bewirkt eine Überlastung der Autofederung und der Befestigung der Fahrradträger-Transportlösung. Ferner hat das eine Beeinträchtigung der Fahreigenschaften und der Servolenkung zur Folge.

Fassen wir kurz zusammen:

Horizontrale Zuglast = AHK = NEIN
Vertikale Stützlast (Kugeldruck) = Lastenträger = JA

Der Hersteller gibt auf Grund seiner Konstruktion die maximale Traglast an dem Kugelkopf an. Dies muss neben dem E-Stecker angegeben sein ebenso wie der Hinweis No Towing. Weiter hat der Kugelkopf einen Pin oder ähnliches um es nicht mit einer AHK zu verwechseln, bzw. Zweck zu entfremden. Trift bei GDW alles zu. Auch Brink macht das so, mit einem Doppelzapfen links und rechts und einem Aufleber "No Towing" am Hals des Kugelkopfes, um sich rechtlich ab zu sichern. Die Anweisung des Hersteller sind ein zu halten. Montage, Achslast, Höchstgeschwindigkeit, Fahren ohne Träger etc.

So und nun bin ich mit dem Thema durch. "Möge jeder selbst entscheinden was er tut, oder auch nicht".

Gruß

Schorsch
 

Giovanni Conte

eDacia-Wissendurstiger
Hallo, bin neu hier.
Ich habe eine GDW "AHK" montiert.
Wird hauptsächlich mit "Wildkorb" für Gartenabfälle benutzt.
Funktioniert tadellos.

...klar funktioniert das, ohne Frage.

Aber die Sache ist ja, darf ich das...?

Interessant wäre das Ergebnis nach einer HU, aber dafür sind die Fahrzeuge ja alle noch zu jung, oder fährt da einer mal so vorbei?

TÜV Statements, siehe #144 hier oben, gibt es ja hier im Thread genug, aber keine reale Beschreibungen, was passiert, wenn das Fahrzeug wirklich mal vorgeführt wird... :unsure: :unsure: :unsure:
 

Empfohlene Communitys



Oben