Habe immer noch keine AHK mit Stützlast über 60 kg gefunden dafür einen fahradständer mit 13 kg dann bleibt für die zwei E-bikes 47 kg da komme ich ganz knapp hin , zur Not könnte man den Akku noch raus bauen . Bin jetzt kein Schisser , die Frage ist immer wenn was passiert und dann wird gesucht . Dann heist es einmal wenn du nicht überladen hättest, wäre das Ausweichmanöver besser gegangen und der Schaden wäre viel geringer ausgefallen. Also Teilschuld

. Ist halt schlimm mittlerweile.
Wie weiter oben geschrieben:
Die Last auf dem Träger sollte bei dem kleinen Wagen möglichst niedrig sein.
Deswegen: die Akkus nicht „zur Not“ entnehmen - sondern grundsätzlich, wenn das Fahren einigermaßen komfortabel sein soll.
Und falls es unterschiedliche Fahrräder sind: das schwerere Fahrrad sollte näher am Fahrzeug stehen, das leichtere dahinter.
Reduziert nochmal die Hebewirkung des beladenen Trägers.
Aus dem gleichen Grund gibt es sicher auch keine AHK für den Spring mit >60kg Stützlast.
Etwas Sicherheitspuffer muss da sicherlich wegen des Einschwingens nach einer Bodenwelle vorgesehen werden.
Und wäre eine AHK beispielsweise für 80kg zugelassen wäre die Hebelwirkung durch den Fahrradträger wirklich mächtig.
Betrachte einfach mal den Abstand von der Hinterachse zur Kofferraumöffnung.
Der Abstand dürfte nur mäßig größer sein als vom Kofferrauum zum Masse-Schwerpunkt eines beladenen Fahrradträgers.
Das heißt:
Die Hinterachse wird durch eine 60kg-Last auf einem Fahrradträger ähnlich belastet wie durch eine 100kg-Last auf dem Kofferraumrand.
Setze Dich am besten mal auf den Kofferraumrand und wippe/ schaukle ein wenig.
So verhält sich der Spring nach einer zügigen Überfahrt über eine Bodenwelle und Du siehst, wie stark er hinten absinkt.
Deswegen machen AHK mit einer Belastbarkeit von deutlich über 60kg Stützlast aus meiner Sicht eigentlich keinen Sinn.