@Fahrer : Ich hatte meine Meinung auf Basis des Wissens, wie E-Mobilität in Skandinavien/Schweden betrieben wird, geäußert. Und da ist in Deutschland nach meinem Empfinden noch 90% Luft nach oben, was Ladeinfrastruktur, Werkstätten und Strompreise betrifft. Es gibt z.B. keinen Supermarkt, der nicht über Ladestationen verfügt und an 90% der Tankstellen gibt es Schnellladesysteme. Der Strompreis ist lachhaft gegen unsere und TESLA hat überall große Ladeparks, so dass man nirgendwo warten muss. Die Schweden denken, ich erzähle ihnen was vom Pferd, wenn ich von öffentlichen Strompreisen von 60Cent/kWh spreche. Sie glauben mir auch nicht, dass wir für Haushaltsstrom über 25 Cent/kWh bezahlen und es noch weitaus teurere Anbieter bis zu 35 Cent/kWh gibt.
In Deutschland wurde ich z.B. von meinem Autowerkstatt angerufen, weil mein E-Leihfahrzeug angeblich 2 Stunden an der Ladesäule stand und ich einen anderen Fahrer am Laden hindern würde. Die Polizei wollte das Auto umsetzen weil man der Meinung war, 2 Stunden Ladezeit müssten vorerst reichen, um bis zur nächsten Ladestation zu kommen. Aber nicht doch beim Spring bei nur einphasiger Ladung an einer 11 KW-Säule? Tatsächlich stand mein Leih- Wagen in meiner Garage an der Wallbox und die Polizei hat nur den Werbeaufkleber des Autohauses am Auto gesehen und deshalb den Händler direkt angerufen, ohne den Halter über das Kennzeichen zu ermitteln. Daher musste die Werkstatt alle Leihwagenkunden anrufen, bis man „den Schuldigen“ erwischte.
Das bedeutet, dass man nur begrenzt Strom laden darf wenn Andere Ansprüche anmelden und man ansonsten wegen Verkehrsbehinderung umgesetzt wird. So zumindest die Auskunft der Polizei. Ob an dem Schild wo die gerade standen eine zeitliche Begrenzung vorgesehen war, weiß ich ja nicht. Aber es ist doch blöd, wenn man z.B. mitten in der Nacht umgesetzt wird, nur weil jemand sich beschwert. (?)
Und wenn ich im Springforum lese, wie viele von Mängeln betroffen sind, dann bin ich keine Ausnahme, was Mängel betrifft, sondern eher das Beispiel für die Regel.
Dadurch dass Renault-König das Fahrzeug wieder zurücknehmen musste, sehe ich mich auch nicht unbedingt als Pechvogel. Vielmehr hat das Gericht erkannt, was mit diesem Fahrzeug abläuft und dass es für Kunden unzumutbar ist, es mit derartigen Möngeln die ab Werk mitgeliefert wurden. zu behalten. Das sah der Rechtsanwalt der Firma offensichtlich genauso und riet dem Renault-Konzern daher davon ab, einen Rechtsstreit mit entsprechenden Gutachten zu führen. Vorher hatte man nämlich damit gedroht. Wäre es dazu gekommen, wäre es vermutlich zu einer Sammelklage aller Betroffener gekommen.
Nach „Klonk“, „Traktormodus“ und danach „Bremsenfehler“ die bei 99% aller Softwareupdatebetroffenen erschienen, soll es jetzt gerade wieder ein neues Update geben, welches alle 3 Probleme beseitigen soll. Allein der „Bremsenfehler“ hätte ausgereicht, dass der Spring die HU nicht besteht. Aber die Kunden haben ja auf die „Garantiezusage & Mobilitätsgarantie“ vertraut und fuhren in die werkseigenen Werkstätten zur HU. Natürlich winkt man sie dort einfach durch. Jeder weiß doch, wie das läuft.
Also Pechvögel sind diejenigen, die Geld sparen und auf Händlerzusagen hoffen. Das dicke Ende kommt dann irgendwann von selbst und dann wird sich herausstellen, ob der Spring ein preisliches Schnäppchen war oder ob man in den Topf mit der braunen Masse gegriffen hat.
Ich möchte dir nicht die Freude nehmen. Mir geht es darum, den Betroffenen zu helfen, die dieselben Probleme mit mangelhaften Springs haben wie viele Andere auch. Sei froh, wenn deiner keine hat. !