Ich ging davon aus, dass es inzwischen 4 Update-Versionen gibt (3 5er-Versionen und 1 6er-Version) und es dürfte ausreichen wenn 2 davon nicht zum Erfolg führten. Hinzu kommen eventuell noch manuelle Versuche, die der Händler durchgeführt hat, wie z.B. das Einkleben von Antriebswellen, Wechseln des Getriebeöls und weiß ich noch was? Natürlich muss man dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Da das Thema bereits seit 2022 besteht, dürfte aber auch der Zeitfaktor inzwischen eine Rolle spielen, zumal jetzt die 3-Jahresgarantie der ersten Modelle ausläuft, wo diese Probleme überhaupt anfingen. Renault-König war sogar so frech und behauptete, dass ich ja eine Anschlussgarantie über weitere 3 Jahre hätte und daher überhaupt kein Problem haben dürfe. Mangel ist aber nun mal Mangel und wenn ich das Fahrzeug verkaufen möchte, bin ich als Verkäufer verpflichtet, Mängel anzugeben bzw. darf sie nicht verschweigen, zumal sie ja vom Autohaus dokumentiert sind und es später ohnehin rauskommt, wenn der Käufer das Fahrzeug spätestens zur Inspektion bringt. Es stellt sich dann nur die Frage, ob der Händler so "blöd" ist, dem neuen Kunden mitzuteilen, dass er ein mangelhaftes Fahrzeug als Gebrauchtwagen erworben hat. Eventuell schießt er sich damit selbst ins Knie.