Das ist ja eine witzige Rechnung: Der Gesamtpreis ist um einen Cent weniger als der Rechnungsbetrag!
Ausgehend vom Gesamtpreis würde ich (als Laie!) sagen, das passt. Ausgehend vom Rechnungspreis wäre er offiziell nicht förderfähig (falls das Amt wegen 1ct. rummachen sollte, was sie in der Vergangenheit nicht gemacht haben - aber ein Restrisiko bleibt)
Ich würde das AH bitten, den Rechnungsbetrag auf den Gesamtpreis anzupassen. (und den Cent schmeisst Du ja gerne in deren Kaffeekasse!)
Ach ja, noch was: Es steht nicht der Nettopreis des Grundgahrzeugs drin. Das ist ungewöhnlich, und darauf setzt ja die Bafa-Regelung auf. Den sollen sie bitte auch noch ergänzen (dann kannst Du ihn auch nochmals zur Sicherheit mit der Bafa-Liste abgleichen)