Aber bei 32A und 22 kW zieht er die 6,7 kW/h….Habe gerade auch nochmal geschaut: Dacia gibt selbst an, dass der Spring an Wallboxen mit max. 16A (3,7 kW) lädt.
Passt also alles soweit.
Falsch, meiner lädt Zuhause an der Wallbox mir 32A, genau wie mein LeafHabe gerade auch nochmal geschaut: Dacia gibt selbst an, dass der Spring an Wallboxen mit max. 16A (3,7 kW) lädt.
Passt also alles soweit.
...es gibt auch noch andere Fördertöpfe, z. B. auf Landesebene.Nicht wirklich momentan:
Zuschuss für private Ladestationen
Die KfW-Förderung von Wallboxen mit Solaranlage und -speicher wird nicht fortgesetzt. Doch Länder und Kommunen zahlen noch Zuschüsse.www.adac.de
Nee, tatsächlich? War mir und dem Elektriker nicht bekannt. Bin aus NRW. Mist. Jetzt nachträglich beantragen geht nicht mehr, oder?...es gibt auch noch andere Fördertöpfe, z. B. auf Landesebene.
In NRW kriegst Du aktuell noch 1.000 € bzw. in Verbindung mit einer PV-Anlage 1.500 € zugeschossen.
Nein, Du musst erst ein Angebot einholen (Wallbox und Montage), dann damit den Förderantrag stellen, und wenn die Förderzusage vorliegt den Auftrag erteilen.Nee, tatsächlich? War mir und dem Elektriker nicht bekannt. Bin aus NRW. Mist. Jetzt nachträglich beantragen geht nicht mehr, oder?
Mit meiner 22kW Box läd er mit 7kW ohne Probleme. Auf der Phase sind auch trotzdem noch 235V. Also ist diese Schieflastregelung nur mal wieder eine Worst Case Regelung wie oft in Deutschland.Ja und 4,6KW entsprechen 20A und das ist der maximal zulässige Strom auf einer Leitung / Schieflast in Deutschland. Schweiz und Österreich sind es 3,7 KW entsprechend 16A.
Die 22KW Boxen kannst du in Deutschland für einphasiges Laden vergessen!
@SpringInsFeld007 Ob du die Genehmigt bekommst ist auch immer eine Frage
Bei einer 22 kW-Wallbox müssen Sie jedoch die Genehmigungspflicht bei Ihrem Netzbetreiber berücksichtigen, da die erreichte Ladeleistung über dem Grenzwert von 11 kW liegt. Ist jedoch eine problemlose Genehmigung bei Ihrem Netzbetreiber möglich, so steht einer 22 kW-Wallbox nichts mehr im Wege.21.09.2020