Wenn es bereits eine rechtskräftige Entscheidung gibt, kann es kaum noch ein Versäumnisurteil dazu geben. Oder geht es noch einmal vor Gericht?
Das in der ersten Verhandlung war ein
Vergleich innerhalb der Güteverhandlung. (Textauszug als Screenshot im Anhang) Diesem hat der Anwalt zugestimmt. Wenn sich der Händler jetzt doch noch überlegen sollte, dass ihm das Ganze nicht "schmeckt", würde es nach Auskunft eine Verhandlung geben.
Und damit das ganze schneller über die Bühne geht und nicht noch 1 Jahr bis zu einer Entscheidung vergeht, hat meine Anwältin den Antrag auf ein Versäumnisurteil gestellt. Dies schon deshalb, weil die Richterin ziemlich angesäuert über das Verhalten des Händlers war und den Anwalt schon während der Güteverhandlung auf Versäumnisse hingewiesen hatte. Für die Richterin war völlig unklar, warum erst mit Sachverständigengutachten gedroht wurde als man die entsprechende Frist versäumte, das Gutachten vorzulegen. Alles leere Drohungen.
Das zeigte ihr und auch meiner Anwältin, dass man um jeden Preis ein Gutachten zum "KLONK" verhindern musste. Ich sage bewusst "musste", weil es sicherlich nicht im Sinne meines Händlers war. Der hätte lieber ein Gutachten beigebracht, um Recht zu behalten, dass es keinen Mangel am Fahrzeug gibt.
Ich vermute, dass der Renault-Konzern die Anweisung gibt, dass kein Sachverständigengutachten zum KLONK in einem Gerichtsurteil auftauchen darf. Damit verhindert man ein Grundsatzurteil und somit muss jeder betroffene Kunde einzeln ein Verfahren führen, wozu nur die Wenigsten bereit sind weil es teuer werden kann. Und weil der Händler hier offensichtlich keinen Handlungsspielraum hat muss er wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und zähneknirschend die vereinbarten 16.000 € hinblättern.
Ich kann aus meiner Erfahrung heraus nur jedem "KLONGONEN" raten, hart zu bleiben und sich nicht auf Spielchen oder gar Drohungen der Händler oder deren Anwälte einzulassen. Ein Wandlungs- bzw. Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag besteht nach den beiden Softwareupdates die keine Besserung brachten, auf jeden Fall, da man dem Händler hinreichend Gelegenheit geboten hat, den Gewährleistungsmangel zu beseitigen.
Dass es sich um einen Serienmangel handelt dürfte schon aufgrund der Konzern-Maßnahmen deutlich werden, die ständig versuchen, den Kunden neue Softwaremaßnahmen unterzujubeln, um dann die nächsten Probleme mit deren Autos zu haben.
Ein wenig ärgere ich mich jetzt schon, denn wenn man davon ausgeht, dass es kein Sachverständigengutachten geben darf, dann hätte ich mich nicht auf 16.000 € geeinigt sondern hätte dem Händler lediglich die Nutzungsentschädigung i.H.v. 1.800 € verrechnen lassen und hätte dann ca. 18.000 € für das Auto zurück erhalten. Meine Anwältin meinte aber, dass man schon irgendwie einen Anreiz setzen sollte, um das Gericht milde zu stimmen. Ursprünglich wollte der Händleranwalt die 1.800 € + die 6000 € Umweltprämie mit der Begründung, dass er das Fahrzeug ansonsten nicht mehr verkaufen könnte und mir die Prämie überhaupt nicht zustehen würde. Dabei ist das Blödsinn, denn nur derjenige, auf den das Fahrzeug mindestens 6 Monate zugelassen ist, hat Anspruch auf die Umweltprämie.
Übrigens
@Don Spring : Dass mein Fahrzeug nur noch sporadisch geladen hat, ist korrekt. Er war deshalb aber nie in der Werkstatt, weil auch dieser Mangel vom Händler bestritten wurde. Dem Argument, dass der "Gute Wille" gefehlt hat, stimme ich allerdings zu. Das war aber ein anderer Forenteilnehmer der deshalb mit dem Auto in der Werkstatt war. Ich konnte bei meinem Fahrzeug keinen Blumentopf mehr beim Händler gewinnen, obwohl ich sogar eine 3-jährige Garantieverlängerung bei ihm abgeschlossen hatte. Und da er sich überhaupt nicht mehr bereit erklärte, irgendwas an meinem Auto zu reparieren, blieb mir nichts anderes übrig, als die Kiste letzten Herbst abzumelden und bis zur Verhandlung zu warten. Jetzt kann er sich selbst von den Mängeln überzeugen. Bin ja mal gespannt, ob mein Auto irgendwo wieder auftaucht oder ob man ihn jetzt nur noch als Firmenwagen für Probefahrten zur Verfügung stellt?
Wenn der Spring verkauft wird, dann kann man den/die arme/n Käufer/Käuferin nur noch bedauern. Ich glaube nämlich nicht, dass man an dem Auto noch irgend eine Reparatur vornimmt, solang er nicht verkauft ist und noch eine Gebrauchtwagen-Garantie besteht.