Schluss mit Klong und Traktormodus (Knallen und Ruckeln) - dafür Bremse spielt verrückt

Wer seine Autos so verschleudert hat anscheinend genug Geld oder Angst mit anderen Käufern zu reden. So einen Verein durch den Verkauf auch noch zu unterstützen kann nicht gut sein.
Genau, Geld ist nicht das Problem und ich bin stolz drauf!😂🤣
Und ich bibbere förmlich vor Angst, wenn ich Kontakt mit anderen Menschen habe.
🥶
Nachts kann ich auch nicht schlafen, weil ich Angst habe, dass mich Dracula beißt!
Aber das konntest du sicher schon anhand meines Profils ermitteln.
😜
 
Jeden Spring wird man für 8000-9000 Teuro los. Der gebotene Preis ist totale Augenwischerei.
Ich weiß!
Ich kann denken, lesen, Suchmaschinen benutzen, Preise vergleichen und Rückschlüsse ziehen.
Der gebotene Preis ist keine Augenwischerei, sondern eine Unverschämtheit.
Hat hier aber zur Belustigung beigetragen.🥳
Wir Lipper haben eben so einen Humor!
 
Ich weiß!
Ich kann denken, lesen, Suchmaschinen benutzen, Preise vergleichen und Rückschlüsse ziehen.
Der gebotene Preis ist keine Augenwischerei, sondern eine Unverschämtheit.
Hat hier aber zur Belustigung beigetragen.🥳
Wir Lipper haben eben so einen Humor!
ja, das ist aber schon schwarzer Humor, denn solche Vereine wie dieser wkda das sind nicht nur das hinterletzte sondern die beuten in Notgeratene, Gedankenlose, Bequeme, Unwissende mit System aus. Ekelhaft! Aber funktioniert sehr gut für die.
Über die Geschichte Deines Spring haben die bestimmt gar nichts rausbekommen. Abgesehen davon, dass das nicht so einfach wäre, nehmen die sich auch gar nicht die Zeit. E-Autos sind im Moment nicht zu verkaufen. Das steht bei denen im System hinterlegt. Das Angebot haben die gemacht nach dem Motto - "vielleicht steht dem ja das Wasser bis zum Hals"...

Übrigens habe ich noch im Mai2025 (unaufgefordert) dieses Angebot von denen bekommen. Ich hatte mal in Mitte 2024 spaßhalber angefragt, seitdem bekomme ich monatlich eine Mail ob nicht doch verkaufen will
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Zuletzt bearbeitet:
ja, das ist aber schon schwarzer Humor, denn solche Vereine wie dieser wkda das sind nicht nur das hinterletzte sondern die beuten in Notgeratene, Gedankenlose, Bequeme, Unwissende mit System aus. Ekelhaft! Aber funktioniert sehr gut für die.
Über die Geschichte Deines Spring haben die bestimmt gar nichts rausbekommen. Abgesehen davon, dass das nicht so einfach wäre, nehmen die sich auch gar nicht die Zeit. E-Autos sind im Moment nicht zu verkaufen. Das steht bei denen im System hinterlegt. Das Angebot haben die gemacht nach dem Motto - "vielleicht steht dem ja das Wasser bis zum Hals"...
Das. Ist gut möglich!
Ich fahre weiter und Hoffe auf das nächste Update!😀👍
 
Meine Frage: Hatte jemand von euch schon einmal dass Problem, dass der Spring nach dem Starten anstatt geschmeidig loszufahren, bockt und ruckelt und sich nicht von der Stelle bewegt?
Hier noch die Fakten zum Autochen:
45 PS/ Erstzulassung 8/22
Freue mich auf eure Antworten!

Ich vermute mal, obwohl ich aufgrund fehlender Updates nicht betroffen bin, aufgrund der Schilderung, dass es sich um den "Traktormodus" handelt.
Die Auskunft, dass es "so etwas nicht gibt" und "es auch keinen Klonk" gibt, kennt inzwischen jeder Spring-Kunde der damit zum Händler kommt. Das ist Autohaus-übergreifend und daher vermutlich vom Konzern gesteuert.
 
Bei dem Preis, den du von den Händlern für einen Spring mit 12.000 km geboten bekommst ist jenseits von Gut und Böse, beweist aber, dass die Händler wissen, was mit dem Auto los ist.
Deshalb rate ich zur Rückgabe an den Händler.
Meine Gerichtsentscheidung ist inzwischen rechtskräftig und so soll ich 16.000 für die Kiste zurück erhalten.
Bin mal gespannt, wie lange sich der Händler Zeit lässt oder ob es nach der Einigung vor Gericht noch ein Versäumnisurteil geben wird. Vermute mal Letzteres - denn wie du sagst, es gibt ja keinen KLONK und keinen TRAKTORMODUS!
 
Meine Gerichtsentscheidung ist inzwischen rechtskräftig und so soll ich 16.000 für die Kiste zurück erhalten.
Bin mal gespannt, wie lange sich der Händler Zeit lässt oder ob es nach der Einigung vor Gericht noch ein Versäumnisurteil geben wird.
Wenn es bereits eine rechtskräftige Entscheidung gibt, kann es kaum noch ein Versäumnisurteil dazu geben. Oder geht es noch einmal vor Gericht?
 
Meine Gerichtsentscheidung ist inzwischen rechtskräftig und so soll ich 16.000 für die Kiste zurück erhalten.
Von dem Geld könntest Du dir einen gebrauchten Spring kaufen. Die aus Belgien sollen ja recht günstig sein, dann hättest Du sogar Plus gemacht. Den Klonk kennst Du ja schon, insofern wäre das diesmal keine böse Überraschung, und wie es scheint hat der Klonk bisher bei keinem Spring einen Schaden verursacht.
Also eine ziemlich sichere Sache und günstiger wirst Du kaum ein anderes eAuto bekommen.
 
Wobei war es doch nicht nur der Klonk bei Ihm. So konnte er am Ende den Wagen doch noch nicht mal mehr laden, wenn ich das in richtiger Erinnerung habe.

Aber trotzdem, soviel Pesch hat man nur einmal, insofern ist ein gebrauchter keine schlechte Idee. ;)
 
Wobei war es doch nicht nur der Klonk bei Ihm. So konnte er am Ende den Wagen doch noch nicht mal mehr laden, wenn ich das in richtiger Erinnerung habe.

Aber trotzdem, soviel Pesch hat man nur einmal, insofern ist ein gebrauchter keine schlechte Idee. ;)
Richtig:
Gebranntes Kind scheut das Feuer und man kann den Teufel nicht mit dem Belzebub austreiben.
 
So konnte er am Ende den Wagen doch noch nicht mal mehr laden, wenn ich das in richtiger Erinnerung habe.
Ich habe in Erinnerung dass die Werkstatt problemlos laden konnte, nur die heimische Wallbox nicht. Und woanders wurde es nicht ernsthaft probiert.
Mein Eindruck war dass es etwas an gutem Willen gefehlt hat mit Eigeninitiative die Fehler in den Griff zu bekommen.
MIt dem Vorgehen kann es auch mit jedem anderen Auto schief gehen.

Vielleicht habe ich es auch falsch in Erinnerung.
 
Wenn es bereits eine rechtskräftige Entscheidung gibt, kann es kaum noch ein Versäumnisurteil dazu geben. Oder geht es noch einmal vor Gericht?
Das in der ersten Verhandlung war ein Vergleich innerhalb der Güteverhandlung. (Textauszug als Screenshot im Anhang) Diesem hat der Anwalt zugestimmt. Wenn sich der Händler jetzt doch noch überlegen sollte, dass ihm das Ganze nicht "schmeckt", würde es nach Auskunft eine Verhandlung geben.

Und damit das ganze schneller über die Bühne geht und nicht noch 1 Jahr bis zu einer Entscheidung vergeht, hat meine Anwältin den Antrag auf ein Versäumnisurteil gestellt. Dies schon deshalb, weil die Richterin ziemlich angesäuert über das Verhalten des Händlers war und den Anwalt schon während der Güteverhandlung auf Versäumnisse hingewiesen hatte. Für die Richterin war völlig unklar, warum erst mit Sachverständigengutachten gedroht wurde als man die entsprechende Frist versäumte, das Gutachten vorzulegen. Alles leere Drohungen.
Das zeigte ihr und auch meiner Anwältin, dass man um jeden Preis ein Gutachten zum "KLONK" verhindern musste. Ich sage bewusst "musste", weil es sicherlich nicht im Sinne meines Händlers war. Der hätte lieber ein Gutachten beigebracht, um Recht zu behalten, dass es keinen Mangel am Fahrzeug gibt.

Ich vermute, dass der Renault-Konzern die Anweisung gibt, dass kein Sachverständigengutachten zum KLONK in einem Gerichtsurteil auftauchen darf. Damit verhindert man ein Grundsatzurteil und somit muss jeder betroffene Kunde einzeln ein Verfahren führen, wozu nur die Wenigsten bereit sind weil es teuer werden kann. Und weil der Händler hier offensichtlich keinen Handlungsspielraum hat muss er wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und zähneknirschend die vereinbarten 16.000 € hinblättern.

Ich kann aus meiner Erfahrung heraus nur jedem "KLONGONEN" raten, hart zu bleiben und sich nicht auf Spielchen oder gar Drohungen der Händler oder deren Anwälte einzulassen. Ein Wandlungs- bzw. Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag besteht nach den beiden Softwareupdates die keine Besserung brachten, auf jeden Fall, da man dem Händler hinreichend Gelegenheit geboten hat, den Gewährleistungsmangel zu beseitigen.

Dass es sich um einen Serienmangel handelt dürfte schon aufgrund der Konzern-Maßnahmen deutlich werden, die ständig versuchen, den Kunden neue Softwaremaßnahmen unterzujubeln, um dann die nächsten Probleme mit deren Autos zu haben.

Ein wenig ärgere ich mich jetzt schon, denn wenn man davon ausgeht, dass es kein Sachverständigengutachten geben darf, dann hätte ich mich nicht auf 16.000 € geeinigt sondern hätte dem Händler lediglich die Nutzungsentschädigung i.H.v. 1.800 € verrechnen lassen und hätte dann ca. 18.000 € für das Auto zurück erhalten. Meine Anwältin meinte aber, dass man schon irgendwie einen Anreiz setzen sollte, um das Gericht milde zu stimmen. Ursprünglich wollte der Händleranwalt die 1.800 € + die 6000 € Umweltprämie mit der Begründung, dass er das Fahrzeug ansonsten nicht mehr verkaufen könnte und mir die Prämie überhaupt nicht zustehen würde. Dabei ist das Blödsinn, denn nur derjenige, auf den das Fahrzeug mindestens 6 Monate zugelassen ist, hat Anspruch auf die Umweltprämie.

Übrigens @Don Spring : Dass mein Fahrzeug nur noch sporadisch geladen hat, ist korrekt. Er war deshalb aber nie in der Werkstatt, weil auch dieser Mangel vom Händler bestritten wurde. Dem Argument, dass der "Gute Wille" gefehlt hat, stimme ich allerdings zu. Das war aber ein anderer Forenteilnehmer der deshalb mit dem Auto in der Werkstatt war. Ich konnte bei meinem Fahrzeug keinen Blumentopf mehr beim Händler gewinnen, obwohl ich sogar eine 3-jährige Garantieverlängerung bei ihm abgeschlossen hatte. Und da er sich überhaupt nicht mehr bereit erklärte, irgendwas an meinem Auto zu reparieren, blieb mir nichts anderes übrig, als die Kiste letzten Herbst abzumelden und bis zur Verhandlung zu warten. Jetzt kann er sich selbst von den Mängeln überzeugen. Bin ja mal gespannt, ob mein Auto irgendwo wieder auftaucht oder ob man ihn jetzt nur noch als Firmenwagen für Probefahrten zur Verfügung stellt?
Wenn der Spring verkauft wird, dann kann man den/die arme/n Käufer/Käuferin nur noch bedauern. Ich glaube nämlich nicht, dass man an dem Auto noch irgend eine Reparatur vornimmt, solang er nicht verkauft ist und noch eine Gebrauchtwagen-Garantie besteht.
 

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Wobei das Gerichtsverfahren hattest du doch nicht gegen DACIA, sonder gegen dein Autohaus. Oder?
 
Ja richtig. Man kann nur gegen den jeweiligen Vertragspartner klagen. Erst wenn es z.B. ein Serienmangel ist wie z.B. damals in der Diesel-Geschichte mit VW, wo Sammelklage zugelassen wurde, geht man gegen den Konzern vor.

Aber wenn du den Schriftverkehr mit dem Händler kennen würdest, dann wüsstest du, dass der Anwalt nicht in seinem Sinn handelte. Der Anwalt ging mit keinem Wort auf technische Details ein, oder dass meine Forderung ungerechtfertigt sei. Er vermied alles, damit nichts aktenkundig wird. Alles was der Händler behauptete oder bestritt war daher überhaupt kein Thema. Das wäre sonst für den Dacia Konzern fatal gelaufen und hätte unter Beweis gestellt werden müssen. Daher vermute ich, dass der Anwalt eher von Dacia beauftragt war und nicht vom Händler selbst. Der darf das jetzt nur ausbaden. Aber wer weiß denn, ob sich Dacia und der Händler nicht sogar dahingehend einigen, den Schaden aufzuteilen?
 
Ich stehe mit einigen aus dem Forum im Austausch und dabei wurde auffällig, dass man im gesamten Bundesgebiet (egal welche Händlerfirma) dieselben Floskeln oder Begründungen verwendet. Das Ganze scheint deshalb mit dem Dacia/Renault-Konzern abgesprochen. Anders erklären sich auch die völlig identischen Formulierungen nicht.

Ich kenne das aus meinem Beruf aufgrund verschiedener Vernehmungstechniken, wo Beschuldigte immer dieselben Formulierungen verwenden. An denen erkennt man letztlich, dass die Aussagen miteinander abgesprochen sind. Ähnlich läuft es auch bei den Renault/Dacia-Händlern. Und den Grund dafür kennen wir ja alle hier im Forum.
 
Ich habe mich übrigens bei Dacia wegen des Bremsenproblems gemeldet.
Habe eine nette Antwort auf meinem AB.
Kein Problem, keine Gefahr, nur eine Anzeige, Bremse funktionstüchtig, sehr bald neues Update! Aber auch: viele Meldungen des Problems, Update schuld!
Interessant und gut, dass es gespeichert ist.
Da wundere ich mich doch, dass jemand seine Aussagen so überprüfbar hinterlässt.
War sicher so nicht geplant.
🤔
 
Ja das ist schon erstaunlich, dass eine derartige Nachricht auf den AB gesprochen wurde. Aber vermutlich weiß man oder glaubt sich zumindest sicher zu sein, dass die Gerichte keine Aufzeichnungen als Beweismittel zulassen.
Auf jeden Fall ist das schon mal ein Zugeständnis und auch wenn es sich nur um eine fehlerhafte Anzeige eines Bremsenfehlers handelt, ist es fatal. Man weiß ja nie, ob nur die Anzeige fehlerhaft ist, oder die Bremsanlage wirklich ausgefallen ist. Schließlich ist die Anzeige ja dazu da, dass man vor der Weiterfahrt gewarnt wird.
Strafrechtlich ist es so, dass wenn man nach der Information weiterfährt und einen Unfall hat, ist man nicht mehr wegen "fahrlässiger Körperverletzung" dran sondern es wird ein Vorsatz unterstellt. Ein bedingter Vorsatz liegt dann vor, wenn man auf die Aussage der Firma DACIA vertraut, trotzdem weiterfährt und dann jemanden verletzt. Aus diesem Grund würde kein Fahrzeug mit dieser Fehleranzeige durch die Hauptuntersuchung kommen. Bei einem angezeigten Bremsenfehler hört der Spaß wirklich auf und man sollte sich gut überlegen, ob man damit weiterfährt. Vor allem aber sollte man, wenn man schon davon weiß, nichts davon verlauten lassen und hoffen, dass das Auto nicht auf technische Mängel nach einem Unfall untersucht wird. Dann ist man spätestens in der Beweisnot.
 

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