Notentriegelung Ladestecker

Den kleinen roten Hebel haben aber leider nur die Modelle ohne CCS.
Für die/dich ist das aber ja nun wichtig wenn es manchmal hakt.
Frechheiten vom Händler - vor allem die Preisansagen!
Das mit erst Zahlen und dann Autoschlüssel Verfahren kenn ich aber auch.
So wird versucht Diskussionen über hohe Rechnungen abzukürzen - man will da nur noch weg - und zahlt...
 
Na, da hatte ich aber Glück, dass die gesamte Ladebuchse mit allem Pipapo ausgeswechselt wurde, weil ja genau diese Mechanik defekt war ( Bei mir war es die aufgesetzte Mechanik, wie beim BMW / Thread vorhanden).
Ferner wurden gewechselt : Sonnenblende und Schachtleisten. Außerdem noch der Achsschenkel v.l. mit anschließender Reifenjustage. Sowie Softwareupdate.

Alles kostenlos !!!! während der Garantie-/Gewährleistungszeit. Allerdings bin ich auch 1 1/2 Std. nach Kaltenkirchen gefahren. Oft auch Umsonst. Hier wäre nur Lübeck und Neustadt, wo ich bei beiden schlechte Erfahrungen machte. Auch Kaltenkirchen ist anstrengend, aber irgendwie haben wir uns doch immer einigen können, natürlich zu meinen Lasten (Zeit und extra Fahrten)

Ich muss dazu sagen, dass ich diesen 700,- € Wartungsvertrag hatte. Vielleicht hatte mich der gerettet.
3 Jahre inkl. Tüv und Werkstattwagen nichts bezahlt.
 
Das wird der Vertrag gewesen sein, den aber die Anderen Werkstätten wohl doch nicht als Maß der dDnge nahmen....Wenn ich Deinen Beitrag richtig verstanden habe.
 
Apropos: mein Dacia-Händler (Geimer in Homburg) will die nicht funktionierende Ladestecker-Verriegelung NICHT in der Garantiezeit (läuft noch bis 12.03.2026) kostenlos reparieren, weil ER DEFINIERT, was ein GARANTIEFALL ist - nicht DACIA!! Hammerhart. Für die Reparatur will er rund 5000€ haben. Für die Auswechselung der mittleren (oben) Bremslichtlampe musste ich 110,04€ bezahlen! Ansonsten hätte ich mein Auto NICHT MEHR bekommen (wörtliches Zitat von Geimer!). Das Problem mit der 3. Bremlampe kennt jeder im www - auch Autohaus Geimer! Also: warum musste ich soviel Geld bezahlen? Ein anderer Renault/Dacia-Händler macht das als Garantieleistung! Geht doch!!
Die sind scheinbar verwandt oder verschwägert mit dem Autohaus König. Dort ist es genau dieselbe Devise: "Alles kein Mangel sondern Stand der Technik"! Renault-Deutschland dazu: "Kaufen Sie sich ein anständiges Auto, dann haben Sie auch nicht solche Probleme. Immer diese Geiz-ist-geil-Mentalität und hinterher rummeckern."
Nächstes Mal - Augen auf beim Autokauf! Kann ich nur empfehlen.
 
Das mit erst Zahlen und dann Autoschlüssel Verfahren kenn ich aber auch.
Und da dann ganz schnell einen anderen Händler suchen
1 Stunde später mit der Polizei oder einem Anwalt wieder vorstellig.
und zusätzlich Strafantrag von wegen versuchten Betrugs,
mal davon ausgehend das der bei Dacia evtl doppelt abrechnet

wird wohl kaum verurteilt - aber werbetechnisch ist das gut negativ wirksam
dafür sorgen dass das per Mundpropaganda rumgeht
" Verdacht auf Betrug - Ermittlungen laufen "
 
Und da dann ganz schnell einen anderen Händler suchen

und zusätzlich Strafantrag von wegen versuchten Betrugs,
mal davon ausgehend das der bei Dacia evtl doppelt abrechnet

wird wohl kaum verurteilt - aber werbetechnisch ist das gut negativ wirksam
dafür sorgen dass das per Mundpropaganda rumgeht
" Verdacht auf Betrug - Ermittlungen laufen "
§ 263 StGB (Betrug) ist ein Offizialklagedelikt, was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Anzeige verfolgen muss - egal ob ein Strafantrag vorliegt oder nicht. Man kann das Verfahren damit nicht einfach "unter den Tisch" kehren. Letztlich liegt es am Richter/*in, ob es zu einer Verurteilung kommt oder ob nur Fernsehverbot verhängt wird.
 
gefahrlaufend, hier als Klugscheißer bezeichnet zu werden und trotzdem es eher in ein juristisches Forum gehört: Es ist ja in diesem Fall wichtig, dass die Forenmitglieder hier informiert werden, wie sich sich ggf. strafrechtlich gegen einen Händler oder Werkstatt zur Wehr setzen können.
Man nennt die Anzeige "Strafanzeige" die man hier im konkreten Fall stellen sollte. Das Delikt das man in dem Fall anzeigt ist ein "Betrug nach § 263 StGB". Dieses Delikt muss generell von der Staatsanwaltschaft verfolgt und zur Verhandlung gebracht werden. Nur ein Richter darf das Verfahren einstellen. So zumindest die Theorie.

Damit besteht für Staatsanwaltschaft und Polizei ein Zwang, die Anzeige bearbeiten zu müssen, egal ob ein "Strafantrag" vorliegt.

Ein Strafantrag ist ausschließlich bei Antragsdelikten erforderlich. Das gilt bei Straftaten, wo nur bestimmte Einzelinteressen betroffen oder eingeschränkt werden. Als Beispiel nenne ich da gern die Körperverletzung, wo man sagt "Pack schlägt sich und Pack verträgt sich". In dem Fall besteht für den Staatsanwalt nur dann eine Verfolgungsverpflichtung, wenn ein förmlicher "Strafantrag" des Geschädigten vorliegt.

Der Betrug gehört nicht zu den Antragsdelikten, da man davon ausgeht, dass derjenige betrügt, dies nicht nur in einem Einzelfall macht. Das zeigen z.B. die Auskünfte "Stand der Technik - kein Gewährleistungsanspruch" oder wie geschildert, dass man Geld vom Kunden verlangt obwohl noch Garantie besteht und daher derselbe Schaden nochmals mit dem Werk abgerechnet wird und sich die Werkstatt damit den Schaden doppelt bezahlen lässt.

Im Gesetz steht daher der Hinweis "Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt".
Soweit der Exkurs ins Strafrecht. Ggf. vielleicht verschieben wenn es ein juristisches Hilfsforum geben sollte.
 

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