Mal ganz ehrlich: Macht die jährliche Wartung Sinn?

Bender

eDacia-Kenner
Ort
Berlin
Ich lasse die Wartungen machen wegen Hersteller & Akku Garantie. Im Garantiefall werden die wohl als erstes checken ob man brav alle Wartungen gemacht hat.
Naja - das muss man schon auseinander halten. Was die Neuwagengarantie von 3 Jahren angeht sind wir uns einig. Beim Akku muss man erst einmal die dazugehörigen Garantiebedingungen zu Gesicht bekommen. Ich habe es bisher noch nicht geschafft
 

Comfort

eDacia-Erfahrener
Vom Renault/Dacia-Autohaus mit eigener Werkstatt nochmal bestätigt bekommen. Bei Wartung bei externer Werkstatt kann die Garantie erlöschen. Hinsichtlich Akku auf lange Sicht besonders bescheiden... Hab erstmal meinen Unmut geäußert, war mir dessen aber schon fast sicher... 🙄
 

nidom

eDacia-Fortgeschrittener
Das darf sie aber meines Wissens nach garnicht mehr wenn die Wartung extern (z.B. bei A.T.U) nach Herstellervorgaben durchgeführt wird.
 

Bender

eDacia-Kenner
Ort
Berlin
Das darf sie aber meines Wissens nach garnicht mehr wenn die Wartung extern (z.B. bei A.T.U) nach Herstellervorgaben durchgeführt wird.
was heisst da nicht dürfen - ein Gesetz wo drinsteht dass die das nicht dürfen gibt es nicht. Es gibt verschiedenste Gerichtsurteile die mit unterschiedlichsten Begründungen gegen bestimmte Garantiebedingungen ergangen sind. Aber grundsätzlich gilt, dass Garantie eine freiwillige Sache ist und ich theoretisch beliebige Bedingungen daran binden kann. Bedingungen wie bsp. "gilt aber nur für Frauen" oder für Leute die mindestens 190 groß sind" und "weisser Hautfarbe" würden dann vermutlich wegen dem Verstoss gegen andere Gegesetze für nichtig erklärt. Das mit den Wartungen beim Hersteller ist aber etwas komplizierter. Würde mich da auch nur im Notfall auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlassen.
 

Bender

eDacia-Kenner
Ort
Berlin
Ja wirklich nervig sowas.. wenn Schadensfall eintritt:
so einen ähnlichen Fall hatt ja schon mal jemand hier verlinkt. Hier ist in der Begründung auffällig:

"Die Richter des BGH waren der Ansicht, dass die Gebrauchtwagengarantie eine vom Käufer zahlungspflichtig gekaufte Leistung gewesen sei, die auch im Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen „inklusive 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie“ ausgewiesen war."

Ein Neuwagengarantie und eine Akkugarantie sind aber keine zahlungspflichtigen gekauften Leistungen. Deshalb - das Problem liegt im Detail. Gerade beim Akku kann man sich ja auch nicht darauf berufen, dass die freie Werkstatt die gleiche Kompetenz und das gleiche Wissen zur Akkuwartung hat. Die könnten behaupten, dass nur die Vertragswerkstatt den Mangel frühzeitig durch "Spezialtest" erkannt hätten und es dabei gar nicht zu dem Schaden gekommen wäre (zum Beispiel).
 

Kiokai

eDacia-Kenner
Ort
RD am NOK
Version
Essential
Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2022
Details
Facelift, CCS
Gerade beim Akku kann man sich ja auch nicht darauf berufen, dass die freie Werkstatt die gleiche Kompetenz und das gleiche Wissen zur Akkuwartung hat. Die könnten behaupten, dass nur die Vertragswerkstatt den Mangel frühzeitig durch "Spezialtest" erkannt hätten und es dabei gar nicht zu dem Schaden gekommen wäre (zum Beispiel).
Wenn wir uns aber den Wartungsplan des Springs ansehen und dies mindestens für den Zeitraum bis zu einem Fahrzeugalter von 8 Jahren, stehen dort keine Leistungen die man als Akkuwartung bezeichnen könnte, oder dessen Zustandsbewertung. Für mich ist der Akku wartungsfrei, was einer Fahrzeugwartung durch freie Werkstätten, nach Herstellerangaben, nicht entgegen stehen dürfte.
 
G

Gast1784

Guest
was heisst da nicht dürfen - ein Gesetz wo drinsteht dass die das nicht dürfen gibt es nicht. Es gibt verschiedenste Gerichtsurteile die mit unterschiedlichsten Begründungen gegen bestimmte Garantiebedingungen ergangen sind. Aber grundsätzlich gilt, dass Garantie eine freiwillige Sache ist und ich theoretisch beliebige Bedingungen daran binden kann. Bedingungen wie bsp. "gilt aber nur für Frauen" oder für Leute die mindestens 190 groß sind" und "weisser Hautfarbe" würden dann vermutlich wegen dem Verstoss gegen andere Gegesetze für nichtig erklärt. Das mit den Wartungen beim Hersteller ist aber etwas komplizierter. Würde mich da auch nur im Notfall auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlassen.
So wie die Garantie dem Käufer beim Kauf mitgeteilt wurde, so gilt sie.
Garantiebestimmungen können nicht einseitig nach Vertragsabschluss geändert werden.
Ohne explizite Garantiebestimmungen die Vertragsbestandteil geworden sind gelten die beworbenen Garantierklärungen.

Ich denke, wenn ich mir meinem Kaufvertrag ansehe, brauche ich eher ne Rechtsschutzversicherung als ne Wartung durch Dacia..............Ich habe von Dacia keinerlei Vorschriften hinsichtlich Akku erhalten.
 

Tom ate

eDacia-Angesehener
Version
Comfort+
Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2021
Details
2 Stück davon
.............Ich habe von Dacia keinerlei Vorschriften hinsichtlich Akku erhalten.
...nur das extrem wenige, was in der Bedienungsanleitung steht.
Von daher: sehe ich von der rechtlichen Seite so wie Du! (was mich aber nicht davon abhält, nach den mir bekannten Regeln zur Akkupflege vorzugehen, um ihn mit guter Kapazität bis zum Ende der sonstigen Lebenszeit des Spring zu haben)
 

Martin Adler

eDacia-Kenner
Ort
Ochsenhausen in Oberschwaben bzw. Vorderösterreich
Version
Comfort+
Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2021
Details
CeNote-Blau+Look-Paket-Orange
grundsätzlich gilt, dass Garantie eine freiwillige Sache ist
Wie ich es verstanden habe ist sie in der EU nicht ganz freiwillig. Sind nicht für NEUwaren mindestens zwei Jahre Garantie bei uns vorgeschrieben? Deswegen sind ja viele Produkte bei uns teurer als in anderen Ländern, weil die Garantie bei uns höhere Kosten verursacht als in anderen Ländern. Es muss ja einen Grund geben, warum ich bei eBay-Verkäufen selbst bei gebrauchten Schrottartikeln dazuschreiben muss, dass ich KEINE Garantie übernehme(n kann).

Und damit ist nach meinem Gefühl auch klar, wie es in einer späteren Nachricht hier geschrieben ist:
"Die Richter des BGH waren der Ansicht, dass die Gebrauchtwagengarantie eine vom Käufer zahlungspflichtig gekaufte Leistung gewesen sei, die auch im Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen „inklusive 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie“ ausgewiesen war." Das gilt doch sicher auch für neue Waren - oder?
 

Bender

eDacia-Kenner
Ort
Berlin
Wie ich es verstanden habe ist sie in der EU nicht ganz freiwillig. Sind nicht für NEUwaren mindestens zwei Jahre Garantie bei uns vorgeschrieben? Deswegen sind ja viele Produkte bei uns teurer als in anderen Ländern, weil die Garantie bei uns höhere Kosten verursacht als in anderen Ländern. Es muss ja einen Grund geben, warum ich bei eBay-Verkäufen selbst bei gebrauchten Schrottartikeln dazuschreiben muss, dass ich KEINE Garantie übernehme(n kann).

Und damit ist nach meinem Gefühl auch klar, wie es in einer späteren Nachricht hier geschrieben ist:
"Die Richter des BGH waren der Ansicht, dass die Gebrauchtwagengarantie eine vom Käufer zahlungspflichtig gekaufte Leistung gewesen sei, die auch im Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen „inklusive 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie“ ausgewiesen war." Das gilt doch sicher auch für neue Waren - oder?
nein, nein - Du verwechselst "Garantie" mit "Gewährleistung"...
 
G

Gast1784

Guest
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Garantie ist freiwillig. Goggle mal...
Stimmt schon, wenn der Hersteller aber die Garantie ausgesprochen hat, dann ist es auch Vertragsbestandteil.
Bedingungen können mit der Garantie verbunden sein, müssen aber nicht. Sind Bedingungen gegeben, dann müssen diese Bedingungen auch zum Kauf mitgeteilt werden.

Wir haben 8 Jahre und 120.000 Kilometer, 75 %. Ich gehe davon aus dass Dacia sich wie Renault verhalten wird, also bei Akkus die an der Grenze kratzen werden noch einige Prozente vom "Tiefentladeschutzbereich" freigegeben werden, die %-Anzeige also nur in der Software verändert.
Bei defekten Zellen wird man den Akku gegen einen Austauschakku ersetzten, den entnommenen Akku in einer geeigneten Werkstatt überarbeiten, also die defekten Zellen wechseln, so dass dieser Akku wieder zum Austausch taugt. Einen neuen Akku wird man meiner Meinung nach nicht bekommen, es sei denn massive Schäden durch diverse denkbare Defekte BMS/ mechanische Schäden/ Komponentenversagen, das sollte aber eher selten der Fall sein.

Und jetzt mache ich alle Anhänger der Fraktion "Einfach laden, nicht darüber nachdenken" ganz unglücklich:
Auf meine Haltung in der Sache komme ich durch das Verhalten der meisten Hersteller und insbesondere von Renault, ist also nicht auf meinem Mist gewachsen sondern der Realität abgeschaut.

Somit appelliere ich an alle Besitzer von Elektrofahrzeugen: Schon eure Akkus, damit die Dinger möglichst lange hohen Nutzen bringen können!
 

Bender

eDacia-Kenner
Ort
Berlin
Stimmt schon, wenn der Hersteller aber die Garantie ausgesprochen hat, dann ist es auch Vertragsbestandteil.
Bedingungen können mit der Garantie verbunden sein, müssen aber nicht. Sind Bedingungen gegeben, dann müssen diese Bedingungen auch zum Kauf mitgeteilt werden.

Wir haben 8 Jahre und 120.000 Kilometer, 75 %. Ich gehe davon aus dass Dacia sich wie Renault verhalten wird, also bei Akkus die an der Grenze kratzen werden noch einige Prozente vom "Tiefentladeschutzbereich" freigegeben werden, die %-Anzeige also nur in der Software verändert.
Bei defekten Zellen wird man den Akku gegen einen Austauschakku ersetzten, den entnommenen Akku in einer geeigneten Werkstatt überarbeiten, also die defekten Zellen wechseln, so dass dieser Akku wieder zum Austausch taugt. Einen neuen Akku wird man meiner Meinung nach nicht bekommen, es sei denn massive Schäden durch diverse denkbare Defekte BMS/ mechanische Schäden/ Komponentenversagen, das sollte aber eher selten der Fall sein.

Und jetzt mache ich alle Anhänger der Fraktion "Einfach laden, nicht darüber nachdenken" ganz unglücklich:
Auf meine Haltung in der Sache komme ich durch das Verhalten der meisten Hersteller und insbesondere von Renault, ist also nicht auf meinem Mist gewachsen sondern der Realität abgeschaut.

Somit appelliere ich an alle Besitzer von Elektrofahrzeugen: Schon eure Akkus, damit die Dinger möglichst lange hohen Nutzen bringen können!
Ich weiss ja nicht was Du für einen Vertrag bekommen hast. Ich habe eine verbindliche Bestellung und eine Rechnung. In beiden steht nichts zur Akkugarantie. Dann kann man noch Prospekte und offizielle Versprechen von Dacia im Internet als Vertragsbestandteile heranziehen. Da habe ich bisher noch nicht mehr gefunden als das hier

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So wenig wie da zu den Bedingungen beschrieben ist, so wenig wird auch ausgesagt dazu, was Du erwarten kannst. Das geht schon mal los mit der Aussage "bis zu 8 Jahren" - keine Ahnung was das bedeuten soll - können das auch unter bestimmten Bedingungen nur 5 Jahre sein? und welche wären das? man weiss es nicht. Es steht auch nichts dazu wie die 75% definiert sind und gemessen werden - ebenfalls nichts dazu, was ich bekomme wenn sie nicht erreicht werden. Also worauf läuft das hinaus? Genau - Kulanz. Rate mal wer dabei besseren Karten hat - der der die Kiste regelmäßig bei Dacia hat warten lassen, oder der der in einer freinen Werkstatt war, oder der der gar keine Wartungen nachweisen kann.
Also da wären mir Bedingungen schon lieber, auf die ich mich berufen kann. Es wird kaum ein Zufall sein, dass man die nicht im Internet findet und die Vertragshändler auch nichts davon wissen. So ein Konzern hat sicher eine große Rechtsabteilung - die machen sich schon Gedanken...
 

Stefan56

eDacia-Fortgeschrittener
Ort
42489 Wülfrath-Düssel
Version
Essential
Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2022
Details
Dacia Spring Essential
Ja sicher macht die jährliche Wartung Sinn und ich bin froh, das sie so günstig ist. Bei Honda bin ich da ganz andere Preise gewohnt.

Ein Satz Reifen, einen Kettensatz und eine große Inspektion mit Ventile einstellen sind gerne schon mal 1.200 Euro fällig und das alle 24.000 km - so ganz grob mal in den Raum geworfen.

Ich hab mir dieses Auto gekauft, weil ich keine Lust mehr habe, selbst zu schrauben und irgendwas an dem Auto selbst zu machen - sonst hätte ich meinen BMW auch noch behalten können.

Ich hab also bei dem Auto keine Ahnung, wie gut die folgenden Teile so sind, da ich mich nicht mehr darum kümmern will:
Bremsscheiben
Bremsbeläge
Bremsflüssigkeit
Kühlflüssigkeit
Stoßdämpfer
Reifenprofil
Softwarestand
Lampen/Licht
...
Ich kann nur sagen, ob er fährt und ob der Stromverbrauch im Rahmen ist.

Wenn die Jungs da einmal im Jahr 100 Euro haben wollen um zu prüfen, ob alles noch gut ist, finde ich das sehr völlig OK. Und wenn der TÜV alle 2 Jahre mal als externer nachsieht, ist das auch OK.

Zum Thema Garantieverlängerung:
Dacia macht keine Geschenke - die rechnen sich damit einen Profit aus, sonst würden sie es nicht anbieten. Heißt für mich im Umkehrschluß: wenn Dacia so überzeugt ist von der Qualität des Produktes, das sie ja hoffentlich besser kennen als ich und dann noch viel mehr Erfahrungen haben, dann muss ich mir keine Sorgen machen und werde mir sicher keine Garantieverlängerung kaufen.

Wenn ich die oben genannten Dinge selbst regelmäßig prüfen würde, dann würde ich mir auch die Inspektion sparen (nach der Garantiezeit), aber dazu hab ich halt keine Lust mehr.
 
G

Gast1784

Guest
Ich weiss ja nicht was Du für einen Vertrag bekommen hast. Ich habe eine verbindliche Bestellung und eine Rechnung. In beiden steht nichts zur Akkugarantie. Dann kann man noch Prospekte und offizielle Versprechen von Dacia im Internet als Vertragsbestandteile heranziehen. Da habe ich bisher noch nicht mehr gefunden als das hier

Anhang anzeigen 7768

So wenig wie da zu den Bedingungen beschrieben ist, so wenig wird auch ausgesagt dazu, was Du erwarten kannst. Das geht schon mal los mit der Aussage "bis zu 8 Jahren" - keine Ahnung was das bedeuten soll - können das auch unter bestimmten Bedingungen nur 5 Jahre sein? und welche wären das? man weiss es nicht. Es steht auch nichts dazu wie die 75% definiert sind und gemessen werden - ebenfalls nichts dazu, was ich bekomme wenn sie nicht erreicht werden. Also worauf läuft das hinaus? Genau - Kulanz. Rate mal wer dabei besseren Karten hat - der der die Kiste regelmäßig bei Dacia hat warten lassen, oder der der in einer freinen Werkstatt war, oder der der gar keine Wartungen nachweisen kann.
Also da wären mir Bedingungen schon lieber, auf die ich mich berufen kann. Es wird kaum ein Zufall sein, dass man die nicht im Internet findet und die Vertragshändler auch nichts davon wissen. So ein Konzern hat sicher eine große Rechtsabteilung - die machen sich schon Gedanken...
Och Bender,

ist doch ganz einfach, bis zu 8 Jahre oder 120.000 Kilometer, je nachdem was früher eintritt. Die 75 Prozent von der beworbene Akkukapazität.

Man weiß es.

Beim Akku kein Zwang für Wartung etc. Das erkennt man daran das es eben kein Kleingedrucktes gibt.

Es gibt keine Bedingungen, nur die zugesicherte Eigenschaft: Garantie Akku bis zu 8 Jahre oder bis zu 120.000 Kilometer auf 75 Prozent vom Nennwert Batteriekapazität.

Dieses Vorgehen ist doch absolut usus, Garantiebedingungen kann der Hersteller festlegen, er kann aber auch darauf verzichten. Ich denke Renault/Dacia sind sich sicher genug dass 120.000 Kilometer innerhalb der 8 Jahre für den Akku in aller Regel kein Problem darstellen, also warum Bedingungen stellen?

Wenn du für dich wissen willst wie du den Akku behandeln solltest um ihn möglichst lange mit guter Kapazität zu erhalten, dann findest du hier im Forum genug Informationen dazu. Dem Hersteller ist es egal, dem genügt: Bis zu 8 Jahre, bis zu 120.000 Kilometer, mindestens noch 75 % von der Nennkapazität.
 

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