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Kann ich die ABE digital vorlegen oder muss sie ausgedruckt sein?
Es hängt immer vom jeweiligen BEAMTEN ab. Ich war heute beim Tüv, und habe zwar den Jagdschein verlängert bekommen, aber 2 Hinweise dazu. Es wären Steine in den Reifenprofilen, sollte ich öfters mal nachsehen. Dann wurde der Handyhalter (mit Saugnapf) an der Frontscheibe bemängelt, er sitze zu hoch. Da war aber auch kein Handy drin. Hätte ja für eine Klorolle sein können. Das Problem, wenn du auf jemanden triffst der sich furchtbar langweilt, kann er sogar die Farbe deiner Hose unpassend finden.Erfahrungsgemäß interessiert die Polizei die ABG nicht. Da fehlt Zeit und technisches Verständnis, sich damit zu beschäftigen. Wenn deine Scheinwerfer den Mond anstrahlen, bekommst du eine Mängelkarte und musst in einer gesetzten Frist nachweisen, dass du das in einer Werkstatt hast richten lassen. TÜV und Co wollten allerdings immer Papier sehen, seien es Felgen, Reifen, Scheinwerfer und was sonst noch von den Standardeintragungen abweicht.
Nö, hat man nicht. Im Duster hab ich die auch verbaut, hat niemand interessiert.Aber spätestens bei der HU wird man dir das dann noch mal genauer erläutern.![]()
Genau, ich danke auch. Meine Liste wird immer länger und ich vermisse keinen davon. Gerne teile ich mein Wissen und die Erfahrung, muss aber niemand annehmen. Umgekehrt werden alle ignoriert die für mich Belangloses von sich geben. Und bisher fahre ich damit ganz gut bzw. hatte bisher noch keine Nachteile.Danke @Don Spring und @Rudi Rüssel für den Beistand.
Mir bestätigten solche Worte/Sätze nur die Unwissenheit, daher prallt so was ab und wird ignoriert.
Beim letzten Auffahrunfall haben die sogar meinen Führerschein digital akzeptiert, scan als PDF auf dem Handy auf Sharepoint, gezeigt in der Teams-App. Die LEDs Birnen sind denen gar nicht aufgefallen und die ABE hatte ich auch nicht dabei. Selbst dem Gutachter war das keine Zeile wert....die Rennleitung wird sich sicher das Papier bevorzugen..., bzw. von Dir einfordern...![]()
brauche ich nicht, alles Original mit werksseitiger LED Komplettbeleuchtung.......In diesem Sinne, viel Spaß mit all den ABEs![]()
völlig richtigDie herkömmlichen Leuchtmittel benötigen keine ABE, da sie serienmässig in allen bisherigen Fahrzeugen verbaut wurden.
Neuere Fahrzeuge, die ab Werk mit Halogenscheinwerfern oder LED ausgestattet sind, bekommen die ABE quasi mit den eingebauten Scheinwerfern „mitgeliefert“.
Überall dort, wo man z.B. am Fahrwerk, der Beleuchtung oder dem Auspuff etwas verändert, was in irgendeinerweise die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnte, muss der Nachweis erbracht werden, dass dem nicht so ist.
Und das geschieht mittels der ABE.
Und von dieser persönlichen Erfahrung leitest Du also eine Allgemeingültigkeit ab, die einem Forum von Nutzen sein soll…?Beim letzten Auffahrunfall haben die sogar meinen Führerschein digital akzeptiert, scan als PDF auf dem Handy auf Sharepoint, gezeigt in der Teams-App. Die LEDs Birnen sind denen gar nicht aufgefallen und die ABE hatte ich auch nicht dabei. Selbst dem Gutachter war das keine Zeile ableiten…
Korrekt, zumindest was die Scheinwerfer angeht.Erfahrungsgemäß interessiert die Polizei die ABG nicht. Da fehlt Zeit und technisches Verständnis, sich damit zu beschäftigen. Wenn deine Scheinwerfer den Mond anstrahlen, bekommst du eine Mängelkarte und musst in einer gesetzten Frist nachweisen, dass du das in einer Werkstatt hast richten lassen. TÜV und Co wollten allerdings immer Papier sehen, seien es Felgen, Reifen, Scheinwerfer und was sonst noch von den Standardeintragungen abweicht.
Mit dem Standard Licht des Springs dürfte selbst das kein Problem sein. Strahlkraft wie andere PKW es beim Welcome-Licht haben...Wenn deine Scheinwerfer den Mond anstrahlen
Genau das ist es ja. Es kann nicht angehen das ich etwas, das ich anscheinend gesetzlich mitführen muss, auch noch selber ausdrucken muss. Dann müsste ja auf der Verpackung bereits mit drauf stehen "Drucker benötigt". Dann kämen weitere Fragen auf, in wie fern muss das ein bestätigter oder zumindest dokumentenechter Ausdruck sein. Zumindest Tintenpinkler fallen bei Dokumentenecht raus.Ist doch echt kein Stress, neben 300g Bedienungsanleitungspapier noch 5g weiteres Papier in die Mappe zu packen…
Bei mir sind eh schon die Papiere für die AHK, Versicherungskarte, FrankreichVignette usw drin.
Warum ein Restrisiko eingehen, wenn ich es durch einen ausgedruckten Zettel komplett vermeiden kann…?
Sie führten die besondere Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung *)
nicht mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus.
§ 19 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
Unabhängig davon das ich das ja gar nicht muss, siehe Erklärung oben, sind bei mir alle Fahrzeug relevanten Dokumente im Sharepoint gespeichert.Bei der möglichen Polizeikontrolle:
Die PDF‘s müssten ja auch geordnet und rel. schnell abrufbar sein.. wirklich aus Wissbegier:
Wie löst du das dann?