Ich würde mir wünschen, dass sich Renault/Dacia mal ansatzweise die Zeit nehmen würde und die Gedanken machen würde, die manche Forenmitglieder hier opfern, um netter Weise eine Lösung für alle Betroffenen zu finden, die nicht gleich wieder neue Probleme mit sich bringt. Ich habe den Spring nicht gekauft, um damit Probleme zu haben, die ich ohne ihn nicht hätte. Außerdem bin ich weder Mechatroniker noch Computerspezialist. Ein Auto muss funktionieren, ohne dass man ein Hochschulstudium in System-Steuerungstechnik in Erwägung ziehen muss. Dazu gehört vor allem, dass man ein E-Auto auch zu jedem Zeitpunkt mit Strom laden kann, ohne dass es einfach „behauptet“ die Batterie wäre bereits voll geladen und daher die Ladung verweigert.
Laut O-Ton eines Geschäftsführers von Renault-König, hatte der Konzern Renault-Dacia nie vor, eine wirkliche Lösung für den Klonk anzubieten. Dort vertritt man sogar die Meinung, man dürfe die Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistung und auch der Garantiezeit einschließlich der Garantie-Verlängerungszeit, komplett (also auch für weitere, nicht unmittelbar mit dem Klonk zusammenhängende Mängel) verweigern. So z.B. auch für das Problem, dass die Batterieladung meines Spring nur noch sporadisch erfolgt, weil die Ladesteuerung die vermutlich gleichermaßen für die nicht mehr funktionierende Entriegelung der Ladeklappe verantwortlich ist, streikt bzw. nur noch von Hand zu entriegeln ist.
Die Firma Renault-König und auch Renault-Deutschland, die in meinem Fall die Firma Renault-König unterstützt, haben mit Sicherheit sehr gute Anwälte. In meinem Fall verweigern diese jeglichen Schriftwechsel mit meinem Rechtsanwalt und das auch hinsichtlich des Ladeproblems, das erst nach Klageschrift auftrat und die Klage infolge der Reparaturverweigerung erweitert werden musste. Das lässt vermuten, dass man erst bei der Gerichtsverhandlung mit technischen und taktischen Informationen kommt, auf die sich die Gegenseite dann kurzfristig nicht oder nicht mehr rechtzeitig einstellen kann. Ich habe bisher noch nie erlebt, dass ein Händler eine Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistung oder Garantiezeit grundsätzlich ablehnt. Der Klonk wird dahingehend bestritten, dass es ihn gibt und sollte es ihn tatsächlich geben, wäre dies noch lange kein Geund zur Beanstandung weil es kein Mangel wäre. Zu den Ladeproblemen äußerte man sich überhaupt nicht und reagiert auch nicht auf Fristsetzung zur Reparatur, weshalb der Spring abgemeldet werden musste, um nicht noch zusätzliche vermeidbare Kosten zu verursachen.
Für mich klinkt das, als hätte Renault-Dacia bzw. Renault König keinen wirklichen Plan, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann, weil man dann ja befürchten muss, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags vom Gericht beschlossen wird. Das dicke Ende kommt vermutlich erst während der Verhandlung. Man darf also gespannt sein.