Selbst wenn beide Fahrzeuge identisch wären, würde ich persönlich den Austausch der Fahrzeuge anstreben.
M.M.n. ist es immer noch einfacher, ein Transporter fährt einen Tag hin und her, als das man den Behördenapparat in Gang setzt. Immerhin ist es ja auch nicht einfach der Tausch oder die Korrektur der Dokumente, sondern es sind im Rahmen dieser KFZ-Zulassung ja viele Stellen bezogen - Autohaus, Dacia, Versicherung, Zulassungsstelle, BaFa, Finanzamt.
Beide Fahrzeuge wurden ja noch nicht wirklich gefahren, sind also km-technisch unproblematisch, oder?
Ich denke, es ist nicht verkehrt, sich im Vorfeld eine Rechtsberatung angedeihen zu lassen, damit Du im Falle von irgendwelchem Stress gewappnet bist.
Z.B. ob die Kontrolle der VIN bei der Übernahme Pflicht ist, wäre Mal die Frage.
Bei der Abholung meines Springs z.B. wurden mir die Schlüssel für (m)ein Fahrzeug, welches mein (Wunsch-) Kennzeichen trug, "einfach" übergeben.
Hätte ich nicht sowieso Zeit gehabt, weil noch jemand vor mir bei dem Verkäufer war, hätte ich meinen Wagen vielleicht nicht so gründlich inspiziert. Forciert wurde das vom AH jedenfalls nicht, insbesondere nicht die Kontrolle der VIN.
Insofern sollte man im B2C Geschäft vermutlich auf eine höhere Verantwortlichkeit des Händlers setzen können.