"Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung. Und die erforderlichen Haushaltsmittel müssen noch zur Verfügung stehen. Es gilt das "Windhundprinzip" – wenn der Fördertopf leer ist, gibt es auch kein Geld mehr.
Hat sich die Richtlinie geändert, so gilt immer die jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinie. Richtlinienanpassungen können sich sowohl vor- als auch nachteilig für die jeweilige Antragstellerin bzw. den jeweiligen Antragsteller auswirken. Ein Vertrauensschutz unter Berufung auf den Kaufzeitpunkt bzw. Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Fahrzeugs besteht nicht."