Parken/Laden nur mit E-Kennzeichen erlaubt?

PauliAtHome

eDacia-Genießer
Fahrzeug
Spring
Modell
ins Feld
Modelljahr
2021
Motor
hatter
Batterie
hatter auch
Hintergrund: Ich möchte gerne mein altes Kennzeichen wiederhaben, das hat aber schon 8 Zeichen, somit wäre kein Platz mehr für das E.
Jetzt habe ich gerade gelesen, dass man ohne das E gar nicht auf E-Parkplätzen/ Ladesäulen stehen darf. Oder ist das Quatsch?
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Politesse*inner Gleichberechtigung muss schon sein 😂

Aber zurück zum Thema
Ja das ist so
Und dass ist auch der Grund warum die ganzen hybride da stehen um 2 kW Zu laden in 4 h

Und du keine ladesäule findest
 
hmm...
Das ist rechtlich nicht soo toll bis zu Ende gedacht.
Du hast ja ein E-Auto auf einem dafür ausgewiesenen Parkplatz abgestellt und dieses wurde dann abgeschleppt.
Ich danke nicht, dass Du die Abschleppgebühr zahlen musst wenn Du gerichtlich dagegen klagst. Aber wer dann?
Bei einem Strafzettel ist die Sache anders - der wird annulliert und gut ist.

Theoretisch müsste die Gemeinde, aoder wer auch immer vor dem Abschleppen des Fahrzeuges sich davon überzeugen dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt - also eine online Anfrage an wo auch immer hin stellen.

Einen Schadensersatz für den Ärger und die Rennerei das Auto wieder zu bekommen wird allerdings wegen der mangelhaften Kennzeichnung nicht drinn sein.

Das ist aber ohne Gewähr, auf hoher See und vor Gericht ....
 
Naja, ich war mit meiner Schwiemu, 86 Jahre alt, dement, und am Rollator gehend, im Krankenhaus wegen eines Termins. Es war kein Parkplatz mehr zu bekommen, also haben wir uns auf dem Krankenhausgelände einen Behindertenparkplatz gesucht. Gründe genug, aber kein Ausweis. 55 Euro hat das gekostet.
 
Mal ne anderen Frage als Kellerkind, wie soll das Abschleppen funktionieren, wenn der Spring noch an der Säule nuckelt? Ich dachte nur der Sprungfahrer kann das Kabel lösen. :unsure:
Owi wegen Falschparken mal außen vor gelassen
 
Mal ne anderen Frage als Kellerkind, wie soll das Abschleppen funktionieren, wenn der Spring noch an der Säule nuckelt? Ich dachte nur der Sprungfahrer kann das Kabel lösen. :unsure:
Owi wegen Falschparken mal außen vor gelassen
Ich wüßte nicht wie - außer Kabel abschneiden und sich dabei hoffentlich nicht den Tod holen…

…außer es ist eine AC Säule ohne festes Kabel. Dann das Fahrzeug-
eigene Kabel an der Säule abziehen…
 
Gab es nicht eine Begrenzung, wie lange man eine Ladesäule überhaupt nutzen darf? Hab ich nicht max. 4 h im Kopf, und danach kostet es ordentlich STrafgebühren an den Säulenbetreiber wegen Blockierens der Säule?
 
Nein das ist falsch du zahlst und bei Umwelt Zone ohne Grüne Plakette auch
Das ist auch etwas anderes.
Du verstößt ja gegen die Kennzeichnungspflicht der Emmisionsklasse in Umweltzonen.
Eine Kennzeichnungspflicht für e-KFZ gibt es aber nicht.
Es kann dir aber trotzdem als selbstverschuldet ausgelegt werden und damit zahlungspflichtig sein.
Es gibt noch keinen Fall für diesen Umstand.
An der Ladesäule sollte alles klar sein, eingesteckt bekommt man sich nur dort wenn wenn der Betreiber den Stecker frei gibt und dann sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Auf expliziten E Parkplätzen kann es dir passieren. Wenn du nun aber trotz der fehlenden Kennzeichnung auf dem Nummernschild einen Hinweis am Auto anbringst.... Dann wird das echt kompliziert;)
 
Also in der Anlage 2 zur StVO habe ich ein paar interessante Sachen gefunden.

in dieser Zone
Zeichen 286

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Eingeschränktes Haltverbot
können wir mit folgendem Zeichen
2015I1576.gif
Ge- oder Verbot
Durch das Zusatzzeichen zu Zeichen 286 wird das Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt.
doch parken :)

und in diesen Bereichen
Zeichen 250

2013I0400_2.gif


Verbot für Fahrzeuge aller Art
Zeichen 251

2013I0400_3.gif


Verbot für Kraftwagen
dürfen wir mit folgendem Zusatzzeichen

2015I1575_2.gif
Ge- oder Verbot
Mit diesem Zusatzzeichen sind elektrisch betriebene Fahrzeuge von Verkehrsverboten (Zeichen 250, 251, 253, 255, 260) ausgenommen.
doch fahren:p
außerdem gibts für uns Sonderrechte auf der Busspur:cool::
2015I1575_2.gif
Ge- oder Verbot
Mit diesem Zusatzzeichen sind elektrisch betriebene Fahrzeuge auf dem Bussonderfahrstreifen zugelassen.

Jetzt kann ich nur hoffen, dass es in meiner Gegend bald ganz vielen von diesen Verkehrszeichen gibt.
und @PauliAtHome in der StVO steht nix von E-Kennzeichen. Die Gemeinden / Firmen mit parkplätzen können aber eigene abweichende Regelungen- Kennzeichnungen vornehmen. Wenn am Parkplatz steht nur mit E-Kennzeichen, dann ist es so. Wenn nur das obige Schild dran ist müsste es auch ohne E-Kennzeichen gehen. Wenn ein Schild da ist "max 4h" oder "nur beim Laden", gilt das. Außerdem soll es E-Kennzeichenparkplätze ohne Ladesäule geben- hab ich aber noch nicht gesehen.
Es gilt also wie immer bei der Rechtsfindung: es kommt darauf an.

 
Eine Kennzeichnungspflicht für e-KFZ gibt es aber nicht.
Das stimmt nur so halb. Du hast keine Kennzeichnungspflicht, ja. ABER nicht, wenn du einen solch explizit beschriebenen Parkplatz nutzen möchtest. Insofern ist es schon wie bei der Umweltzone. Wenn du reinfahren möchtest, musst du entsprechend der Klassifizierung, die passende Plakette angebracht haben. OB Dein PKW die grüne verdient hätte oder nicht, spielt keine Rolle, sie muss angebracht sein. Du bist auch nicht verpflichtet, deinen für 100km/h zulassbaren Anhänger für 100km/h zuzulassen und den Aufkleber anzubringen. Aber wenn der Aufkleber nicht rechtmäßig angebracht ist, darfst du halt nur 80 damit fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
wegen Blockierens der Säule?
Zuerst geht es um eine Handhabe ein nicht-e-auto zu disqualifizieren. Daher e Kennzeichen.

Und danach geht es darum, auch e Autos von einer Lademöglichkeit zu verscheuchen, die selbst mit Blockiergebühr einen Schnäppchen-Parkplatz bekämen (in Köln ist das Parken häufig teurer, als den Spring vollzutanken). Blockiergebühr kann zeitabhängig während des Ladens (bspw. nach 2h greifen, oder nach ladeende, aber Kabel noch drin)

Die 4h beziehen sich meist nicht auf die Blockiergebühr, sondern auf die Gesamtstandzeit. Daher ist dort meist eine Parkscheibe notwendig.

Sozial betrachtet: alles richtig, solange nicht jeder Parkplatz eine Zapfsäule bietet. Und wirtschaftlich macht das auch Sinn.
 
Das ist so.... Damit man das alles machen kann, sind die grüne Plakette und das "E" da. Der Unterschied ist halt, dass die Plakette immer vorhanden sein muss, egal welche Farbe, und das "E" weggelassen werden kann. Fehlt es, fehlen auch bestimmt Boni, die mit "E" da wären.

Das System hat schon was von Überbürokratisierung. Aber wenn ich darüber nachdenke, komme ich zu dem Ergebniss, dass ich nicht von jeder Angestellten der Renn- oder Parkplatzleitung erwarten kann, jedes Auto und dessen Motorisierung zu kennen. Bei unserem Knutschbärchen und bei Teslas ist das sicher klar, bei vielen anderen Modellen eben nicht. Also braucht man Regeln, die aussagekräftig sind.
 
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