Würdet ihr aktuell einen neuen Spring kaufen?

Godehard

eDacia-Wissendurstiger
Version
Extreme
Motor
65 PS (48kW)
Baujahr
2023
Details
CCS, Frunk, Oxxo-Telesto-185er
Die Kosten eines 65er liegen bei ca. 20000eur kncl. Überführung, Wunschfarbe, Ladeziegel, Ladekabel, Überführung, Ersatzrad und ccs.
Natürlich nach Abzug der Förderung.
Um auf die Frage zu Antworten: Ja, ich habe ihn mir im Mai wieder gekauft nachdem der alte gefaltet wurde, und würde ihn mir auch jetzt wieder Kaufen. Für uns passt er perfekt.
Jedes Auto hat seine Macken. Ich lese auch in anderen Foren. Egal welches Auto, Probleme gibt es überall. Mit dem Auto und mit dem AH.
Glaubt also nicht, woanders ist es besser. Da ist es nur teurer :cool:
 

Otti

eDacia-Neuling
Ich bin mir auch nicht sicher ob ich mir zum aktuellen Preis den Spring noch einmal kaufen würde. Vor einem Jahr hatte er einen unschlagbar günstigen Preis, bei dem man über fehlende Features hinweg sehen konnte. Nun hat er sich preislich in gewisser Weise autos 🚗 wie fiat 500 und Konsorten angenähert. Was ich bestätigen kann, sind Probleme bei anderen Herstellern. Wir haben auch noch einen kia niro ev,mit dem waren wir auch schon etliche Male in der Werkstatt, was auch für Verdruss sorgt.
 

Rudibee

eDacia-Wissendurstiger
Version
Comfort+
Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2022
Geht die Garantie auf den Zweitbesitzer über?
sowohl Gewährleistung wie auch Garantie
Da bin ich mir nicht so sicher wie Du. Nach meinem Kenntnisstand ist der Verkäufer nur gegenüber dem Käufer zu Gewährleistungsansprüchen verpflichtet. Es gibt zwar theoretisch die Möglichkeit den Gewährleistungsanspruch mit dem Kauf zu übertragen, aber da wäre ich vorsichtig was die erforderliche Form angeht..
Hier muss unterschieden werden zwischen Gewährleistung und Garantie.

Garantie ist einfach, ich zitiere aus den Garantiebedingungen von Dacia:
"Ein Wechsel des Fahrzeugbesitzers während der Laufzeit einer
Garantie hat keinen Einfluss auf den Umfang oder die Dauer der
einzelnen Garantien. Die Garantien sind fahrzeuggebunden."


Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag zwischen AH und Erstkäufer gehen nicht automatisch auf den Zweitkäufer über, da dieser keinen Vertrag mit dem AH hat. Der Erstkäufer kann aber seine Ansprüche an den Zweitkäufer abtreten, was mitunter von der Zustimmung des AH abhängig ist.
Verweigert dieses die Zustimmung, kann der Erstkäufer den Zweitkäufer ermächtigen, die Ansprüche gegen das AH in seinem Namen geltend zu machen.
Die Gewährleistungsverpflichtungen des AH erlöschen nämlich nicht mit dem Verkauf des Fahrzeugs, sondern bleiben weiter gegenüber dem Erstkäufer als Vertragspartner bestehen.
 
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