Ja, nein, vielleicht, keine Ahnung.
Vielleicht mache ich mir auch zu viele Sorgen.
Aber - ich habe ja keinerlei Eigentum an dem Auto. Zahlte ich einen Kredit ab, würde ich ja gefühlt sukzessive stetig mehr Eigentum an der Sache erwerben und am Ende der Laufzeit wäre es ganz meins (oder bis auf eine Schlußrate xy).
Beim Leasing zahle ich aber nur Miete und am Ende der Laufzeit gebe ich die Mietsache weg und erwarte im Idealfall Null.
Nur die Mietsache geht eben gerade unter.
Hypothetisch und als hinkendes Beispiel- wenn ich eine Wohnung auf fünf Jahre miete, eine Sonderzahlung von 1/3 der Gesamtmiete leiste und das Haus stürzt nach einem halben Jahr ein, warum darf der Vermieter dann die Miete behalten ?
Stand jetzt, und hoffentlich ist das am Ende nicht tatsächlich so, würde der Leasinggeber gewaltig gewinnen.
Er bekommt den Restwert von mir (und ich anteilig von der ggVs und dem Leichenfledderer), die Differenz zu dem, was er sich als Buchwert aufgeschrieben hat von der GAP (oder von mir, falls ich keine GAP hätte) und ist dadurch bei fast 100% Neuwert. Und behält obendrein 5500 Rest Bafa ??
Da ich ja die ganze (oder ggf. anteilige) Prämie zurückzahlen muß, ohne daß es im Grunde mein Verschulden ist, habe ich da natürlich einen Schaden. Aber ist es nicht so, daß die ggVs mit dem Restwert fein raus ist ? Da findet sich meine Rückzahlung auch nicht wieder.
Brauche ich jetzt noch einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht/ Leasingrecht ?