Das ist natürlich erfreulich zu hören, dass es auch anders geht.
Wobei hier die Frage ist, meinst Du eine vernünftige gegnerische Versicherung?
Mein Gegner macht da jedenfalls Stress.
Und die Leasingsonderzahlung bleibt in Punkto Leasingvertrag komplett verloren.
Falls jemand einen Leasingvertrag hat, der eine Teilrückzahlung vorsieht, ist er wohl eher die Ausnahme.
In aller Regel ist es offenbar so, dass man als Leasingnehmer einfach alles zahlt, das komplette Risiko trägt und keine Rechte hat (etwas überspitzt gesagt).
Wenn man sich ein wenig im Netz in Diskussionen über Problemfälle einliest, kann man zu keinem anderen Schluss kommen.
Nun ist es für mich wohl zu spät für den vorliegenden Fall, aber eine Lehre für die Zukunft.