G.R.
eDacia-Wissendurstiger
- Fahrzeug
- Dacia Spring
- Modell
- Extreme
- Modelljahr
- 2023
- Motor
- 65 PS
- Details
- CCS
EU nimmt sich Führerschein vor: E-Auto-Fahrer profitieren von neuer Regel (msn.com)
Teil der Änderungen ist eine neue Obergrenze beim zulässigen Gesamtgewicht in der Führerscheinklasse B. Hier gilt aktuell für alle Fahrzeuge, die Besitzer eines Führerscheins der Klasse B bewegen wollen, ein Maximum von 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Mit der Novellierung der Führerscheinrichtlinie soll diese angehoben werden auf 4,25 t.
Es gibt allerdings Unterschiede zwischen den Fahrzeugen. So soll die neue Obergrenze für Krankenwagen, Wohnmobile und Sonderfahrzeuge grundsätzlich gelten. Für alle anderen Fahrzeuge der Klasse B – und damit auch praktisch alle Pkw – soll das neue Maximalgewicht nur für alternative Antriebe gelten. E-Autos dürfen in Zukunft also bis zu einem Gewicht von 4,25 t mit dem einfachen B-Führerschein gefahren werden, während Fahrer für gleich schwere Verbrenner mindestens einen Führerschein der Klasse C1 für Lkw bis 7,5 t benötigen.
Teil der Änderungen ist eine neue Obergrenze beim zulässigen Gesamtgewicht in der Führerscheinklasse B. Hier gilt aktuell für alle Fahrzeuge, die Besitzer eines Führerscheins der Klasse B bewegen wollen, ein Maximum von 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Mit der Novellierung der Führerscheinrichtlinie soll diese angehoben werden auf 4,25 t.
Es gibt allerdings Unterschiede zwischen den Fahrzeugen. So soll die neue Obergrenze für Krankenwagen, Wohnmobile und Sonderfahrzeuge grundsätzlich gelten. Für alle anderen Fahrzeuge der Klasse B – und damit auch praktisch alle Pkw – soll das neue Maximalgewicht nur für alternative Antriebe gelten. E-Autos dürfen in Zukunft also bis zu einem Gewicht von 4,25 t mit dem einfachen B-Führerschein gefahren werden, während Fahrer für gleich schwere Verbrenner mindestens einen Führerschein der Klasse C1 für Lkw bis 7,5 t benötigen.