Fehlermeldung Bremsanlage pp

Ja, zumindest in der Hinsicht haben wir da Glück, mit Ersatzfahrzeug stellen sie sich hier nicht so an.
Zugegeben muss man natürlich auch entsprechend auftreten (fällt mir nicht immer leicht) - aber wer sich über die Kutsche ärgert und noch eine Stunde sitzen gelassen wird zum vereinbarten Wartungstermin hat genug Potential um das hin zu bekommen:-( Hilft bei Fehler auch wenn man es über die Assistance macht und es eine Fallnummer gibt. Das mit den drei Tagen ist ein Witz, man braucht Ersatz für das ausgefallene Fahrzeug und zwar solange es nicht fährt! Bei unserem Händler steht der Hof so voll, dass sie glaub ich froh sind wenn der Kunde auch einen anderen Wagen mitnimmt wenn er schon seinen da abstellen muss;-)
 
Das mit dem Rückruf würde mich sehr wundern und wäre das 1. Mal. Sei froh, wenn der Fehler wenigstens angezeigt und aktenkundig ist. Viel schlimmer sind die Fälle (wie bei mir) wo kein Fehler angezeigt wird, das Fahrzeug bzw. der Akku nicht mehr lädt und Renault König die Reparatur verweigert weil alle Probleme die der Spring hat, als „Stand der Technik“ bezeichnet werden. Selbst der Anwalt von denen reagiert nicht und es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Akku tiefentladen ist und damit Schrott ist. Die Gerichtsverhandlung ist erst im August und bis dahin dürfte der Akku die „Grätsche“ gemacht haben. Interessiert aber auch keinen dort. Renault Deutschland erklärte mir (natürlich nur telefonisch) ich hätte mir ein „anständiges Auto kaufen sollen und was ich von einem Auto, das nur 22.000€ gekostet hätte, erwarten würde“. (Original-Ton)
Da fühlt man sich doch als Kunde gut bedient. Ich für meinen Teil bin bedient.

Bitte nicht persönlich nehmen. Natürlich hoffe ich für dich und alle, die solche Fehler haben, dass sie beseitigt werden. Leider habe ich andere Erfahrungen mit Renault machen müssen und so fahre ich weiter mit dem Diesel und der Spring blockiert mir die Garage.
Nur, damit keine Verwirrung entsteht: Mein Beitrag, auf den Du Dich hier beziehst, war vom Januar 2022, also über 3 Jahre alt!
 
Danke @Tom ate , ist mir beim Lesen untergegangen. Was ist denn aus deinem "Fehler" geworden?
Am Ende haben sie den Radar getauscht (nachdem der Radar selbst nach ein paar Tagen geliefert worden war, aber die Schrauben für den Radarrahmen über ich glaube 2 Monate nicht lieferbar waren. Dann hat sich die Werkstatt von Dacia eine Sondergenehmigung geholt, ausnahmsweise die alten Einstellschrauben wiederverwenden zu dürfen - die waren ja völlig intakt, aber in der Reparaturanleitung steht halt, dass neue Schrauben verwendet werden müssen. Und wenn sich das AH da nicht dran hält, bekommt es für eine Garantiereparatur kein Geld).
Ziemlich zeitgleich mit der Ausnahmegenehmigung kamen dann auch die neuen Schrauben ;-)
Aber das wars noch nicht:
Beim Anlernen des neuen Radars hat der Mechaniker (zum Glück!) entdeckt, dass der Lenkwinkelsensor offenbar ab Werk falsch herum eingebaut worden war. Den haben sie dann noch gedreht auf die korrekte Position.
Das wars dann. Seither ist Friede!
 
Danke @Tom ate für deinen Bericht. Es scheint ja doch noch Fälle zu geben, wo Mechaniker Ahnung von der Materie haben. Trotzdem darf so etwas wie mit dem "Lenkwinkelsensor" auch bei einem "Billigfahrzeug" wie Renault-Deutschland immer wieder betont, nicht passieren. Wenn man solche speziellen Teile verbaut, sollten sie auch nach Herstellervorgabe eingebaut werden. Ist ja so, als würde man das Lenkrad verkehrt herum einbauen und vom Fahrer verlangen, er könnte ja nach links lenken wenn er rechts abbiegen will - Stand der Technik eben ;-)

Aber ich kenne das zufällig auch vom KIA. Da gibt es einen linken und einen rechten Sensor - zumindest lt. Teilenummer des Herstellers. Der Sensor verstellt die Ausleuchtung des Abblendlichtes in die jeweilige Lenk-Richtung und das funktionierte plötzlich nicht mehr. Also hatte man den Sensor im Verdacht und bestellte einen neuen. Prompt erhielt die Werkstatt einen rechten, obwohl man lt. Teile-Nr. einen rechten bestellt hatte.

Es stellte sich dann heraus, dass es gar keinen für rechts und links gibt sondern derjenige der geliefert wird, jeweils entgegengesetzt gelagert eingebaut werden muss und dafür gibt's ein entsprechendes Umbau-Kit. Das wusste man in der Werkstatt auch nicht und musste sich erst sachkundig machen.
 
Danke @Tom ate für deinen Bericht. Es scheint ja doch noch Fälle zu geben, wo Mechaniker Ahnung von der Materie haben. Trotzdem darf so etwas wie mit dem "Lenkwinkelsensor" auch bei einem "Billigfahrzeug" wie Renault-Deutschland immer wieder betont, nicht passieren. Wenn man solche speziellen Teile verbaut, sollten sie auch nach Herstellervorgabe eingebaut werden. Ist ja so, als würde man das Lenkrad verkehrt herum einbauen und vom Fahrer verlangen, er könnte ja nach links lenken wenn er rechts abbiegen will - Stand der Technik eben ;-)
Naja, ein Lenkwinkelsensor ist nötig für ESP und ESP ist vorgeschrieben seit 2015. Das Problem ist halt, dass immer mehr (meist elektronische) Assistenzsysteme Pflicht sind, die bei sehr kostengünstigen Autos gerade so an der kante der Kosten noch irgendwie eingebaut werden müssen... Das trifft die Bauteile, aber auch den QM/QS Prozess - und Arbeitszeit ist das teuerste.

Ich finde die Wissensunterschiede zwischen Werkstätten schockierender - das waren mal Experten, die wussten was womit zusammenhängt und gezielt Bauteile überprüft. Klar, eben diese Komplexität macht das schwierig, aber daher sind es ja Experten und es gibt im positiven Sinne halt Werkstätten, die technologisch auf dem laufenden sind und nicht stumpf nach fehlerprotokollbehebung vorgehen.
 
Du hast Recht. Aber diese Werkstattunterschiede gab es schon immer. Einige haben sich direkt mit den ersten Steuergeräten auseinandergesetzt und andere haben einfach weiter die Mechanik abgearbeitet, was ja auch durchaus eine Zeit lang funktioniert hat. Jetzt geht es ohne das Hintergrundwissen der Elektrikkästen nicht mehr, aber man wurschtelt weiter. Leider kann man es den Werkstätten von außen nicht ansehen und auch eine hohe Rechnung birgt nicht für Qualität. Erst leidvolle Erfahrung lässt die Leute auf die Suche gehen.
 
Erst leidvolle Erfahrung lässt die Leute auf die Suche gehen.
Ja das mag sein, aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und danach innerhalb der freiwilligen Händlergarantie ist man leider auf den Laden angewiesen, wo man die Kiste gekauft hat.
Es sei denn, man zahlt die Reparatur (z.B. KLONK-Maßnahmen) aus der eigenen Tasche, obwohl es sich um einen Gewährleistungsanspruch handelt.

Lt. Auskunft gibt es für 1 Mangel der beseitigt wird, eine Reparaturpauschale vom Hersteller. Diese wurde "verbraucht". Und genau deshalb will keine andere Renault-Werkstatt etwas an meinem Spring machen.

Einige haben mich hier schon "freundlich darauf hingewiesen", dass ich ja selbst Schuld sei, wenn ich zu Renault-König fahre weil es genügend andere, fähige Werkstätten gäbe. Das sehe ich ja hier auch im Forum, aber Renault-König ist nun mal als Verkäufer mein Vertragspartner der für die Gewährleistungssache einziger Ansprechpartner ist. Nach Rechtsprechung haftet nur der Händler für den Verkauf eines "mangelfreien Kaufgegenstands" und nicht der Hersteller. Daher hält sich Renault-Deutschland auch schön zurück, auch wenn der Name der Marke darunter leidet. Jetzt werben sie für DACIA sogar mit einer 7-Jahres-Garantie. Wenn nicht mal Gewährleistungsreparaturen durchgeführt werden, kann sich jeder künftige Kunde ausrechnen, welchen Wert eine solche Garantiezusage hat, zumal eine Garantie immer eine freiwillige Sache ist an die der Händler nicht gesetzlich gebunden ist.

Aber das ist jetzt auch kein Thema mehr nachdem das Auto seit November 24 nur noch herumsteht weil er inzwischen auch nur noch sporadisch - je nach Lust und Laune - Strom tankt. Am 25.07.25 ist endlich Gerichtstermin, wo man hoffentlich eine Entscheidung trifft, ob ich weiterhin mit dem mangelbehafteten Spring weiterhin leben muss oder ob der Verkauf rückgängig gemacht wird.
 
Hallo,
gibt es wegen der Anti-Klonk SW und der Bremsanlagenproblematik einen aktuellen Stand?
14.09.2025 Update (welches auch immer, hätten eigentlich nicht die Problem-SW aufspielen dürfen…) seit heute nach Neustart im Stand Probleme mit Bremsanlage und kann Bremse durchdrücken und spüre ein Ruckeln an der Bremse, wohl durch das ABS. Fahren kann ich normal. Auf dem Display wird halt der Fehler in der Bremsanlage angezeigt. Echt beunruhigend das Ganze…
 
Kann das mit der kalten Wetterlage und dem Zustand der Autobatterie zu tun haben? Das Auto stammt aus 2022 und eigentlich müsste die Autobatterie erst nächstes Jahr gewechselt werden
 
Ich glaube zwar nicht, daß es mit der Batterie zu tun hat, aber wer kennt schon alle Fehler, die ein Spring machen kann....
 
Dann hoffen wir mal auf den25.7. Aber: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Nur mal zur Info hier im Forum. Das Gericht hat einen Vergleich befürwortet weil Renault König nicht nachweisen konnte oder wollte, dass kein Mangel vorliegt. Damit musste mir der Händler den Kaufpreis abzgl. Wertminderung (1.800€) bezahlen. Das Auto hat man seit Juli allerdings nicht abgeholt.
Man wollte wohl kein Gutachten riskieren das eventuell alle anderen Betroffenen zu einer Sammelklage verholfen hätte.
Also insofern besteht noch Hoffnung, dass man bei Gericht auch Recht bekommt.
 
Wenn Du eine nette, kulante Werkstatt hast ist alles kein Problem. Wenn Du bei Autohaus König (die hei0en wirklich so) bist ist alles ein Problem. Also probieren wie Deine Werkstatt reagiert.
 
Ich hab das Auto gebraucht gekauft, da weiß ich nicht, wie das dann zu handhaben ist.
gebraucht von einem Händler? Dann hast Du auch Gewährleistung. Wenn von Privat mit Gewährleistungsausschluss, dann natürlich nicht. Und weil es immer wieder falsch verstanden wird. Bei Gewährleistung geht es ausschließlich um Mängel die bei Kauf bereits vorhanden waren, aber verdeckt und verschwiegen wurden.
Man muss dann dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben, ansonsten hat man das Recht den Kauf rückgängig zu machen. Davon sprach Spreewaldgurke.
 
gebraucht von einem Händler? Dann hast Du auch Gewährleistung. Wenn von Privat mit Gewährleistungsausschluss, dann natürlich nicht. Und weil es immer wieder falsch verstanden wird. Bei Gewährleistung geht es ausschließlich um Mängel die bei Kauf bereits vorhanden waren, aber verdeckt und verschwiegen wurden.
Man muss dann dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben, ansonsten hat man das Recht den Kauf rückgängig zu machen. Davon sprach Spreewaldgurke.
Nein, leider kein Händler…😥
Dachte 3 Jahre alt, sonst keine allg. Probleme gehört, sollte „safe“ sein…
 
Wenn Du eine nette, kulante Werkstatt hast ist alles kein Problem. Wenn Du bei Autohaus König (die hei0en wirklich so) bist ist alles ein Problem. Also probieren wie Deine Werkstatt reagiert.
Bitte keine Werbung (auch negativ) für das freundliche Autohaus König verbreiten. Die drohen sofort mit Abmahnungen durch ihren Anwalt. Musste ich leider schon am eigenen Leib erfahren. So geht man aber dort mit Kunden um die sich einen Neuwagen gekauft haben und einen Gewährleistungsmangel reklamieren.
 
Nein, leider kein Händler…😥
Dachte 3 Jahre alt, sonst keine allg. Probleme gehört, sollte „safe“ sein…
wenn ich Dich richtig verstanden habe war nach Kauf auch alles in Ordnung. Erst nach dem Update traten die Probleme auf. Dann ist der Vorbesitzer sowieso raus, da kein verdeckter Mangel. Hier kannst Du aber Gewährleistung von dem Händler verlangen, der die Software aufgespielt hat.
Am Besten wieder die alte Version aufspielen lassen, oder die neue, wenn sie denn das Problem zuverlässig abstellt. Um Ansprüche zu haben solltest Du auch bei einem Händler bleiben, da die Gewährleistung nur gegenüber der Werkstatt gilt die den Fehler verursacht hat.
 

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