Da die letzten Beiträge zur Warnung bezüglich des GeräuschAbstellens schon einige Jahre zurückliegen, sei hier nochmal erwähnt:
Wenn man das Geräusch eigenmächtig abschaltet und das zu einem Unfall mit Personenschaden führt, muss man mit den Folgen umgehen können:
Moralisch/ psychisch: war es das wirklich wert, das ich wegen des vermeintlichen Komfortgewinns ein Kind/ eine Person mit eingeschränktem Gehör angefahren habe?
Rechtlich: wenn es technisch oder durch Zeugenaussagen nachgewiesen wird, das an dem Unfall die Manipulation beteiligt war.
Ich finde das Geräusch bei Vorwärtsfahrt ok, das nach vorne gerichtete Bimmeln bei Rückwartsfahrt tatsächlich auch albern.
Aber ich nehme das hin, um mir - das Rechtliche lasse ich mal außen vor - keine Vorwürfe machen zu müssen, falls doch mal unerwartet eine Person zwischen zwei parkenden Autos auf die Straße läuft und ich trotz langsamer Fahrt ein Anfahren nicht mehr vermeiden könnte.