Sorry, war mit dem Smartphone unterwegs, da ist das mit Zitieren und kopieren etwas umständlich, hier die Ergänzung:
Voraussetzungen
Das Fahrzeug ist ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden. Nur Fahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen oder wieder angemeldet wurden, haben die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern) und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Online ausweisfunktion:
"Bei allen neuen Ausweisen ab 2017 ist die Funktion automatisch aktiviert. Wer einen älteren Personalausweis hat, kann im Bürgeramt überprüfen lassen, ob die eID freigeschaltet ist. Das ist in der Regel kostenfrei."