KingKulesza
eDacia-Neuling
Also dazu kann ich folgendes sagen: ich habe das schon bei unserem Autohaus angefragt und die haben gemeint aus Kulanz würde das gehen weil Sie das Auto auch so verkauft bekommen würden.
- Wenn deine erste Bestellung rechtsverbindlich ist, kann der Händler Schadenersatz fordern. Soweit ich weiß unabhängig davon, ob das Auto gut oder schlecht zu verkaufen ist im Anschluss. Evtl. steht was in den AGB des Händlers zu einem Rücktritt und dessen Kosten.
Das Auto ist aktuell schon zugelassen auf das Autohaus.Das Autohaus kann sich den bis 31.12.21 geltenden Fördertopf nicht "sichern", weil man die erst nach der Zulassung beantragen kann. Mal genau den Vertrag lesen, ob die das nicht dir einfach "weitergeben" können, wenn die keine Förderung kriegen. Adieu 3.000 Euro Vorteil.
Zu deinen anderen Punkten: Danke, das muss ich auf jeden Fall beachten bzw nochmal nachfragen, vor allem was im Fall eines Totalschadens wäre.