Ich denke, wenn die FIN mitgeteilt wurde kann der Händler das Auto nicht mehr anderweitig verkaufen.
Es scheint jedoch nicht abwegig zu sein, daß der eine oder andere Händler/Verkäufer schon von Kunden
bestellte, kurz vor der Auslieferung stehende oder bereits gelieferte bestellte
Fahrzeuge an neue Kunden, welche über die Umweltprämie zum Kauf bewegt wurden, verkauft.
Die Kunden, welche das Fahrzeug vor längerer Zeit bestellt hatten, 'schauen dann in die Röhre'
und müssen wegen der Umweltprämie, vor allem in Richtung Ende 2021,schlaflose Nächte durchleben.
Das kann dem Autohaus egal sein. Er hat ja den unterschriebenen Vertrag vom Besteller in der Schublade.
Kann sein, muss nicht!
Gruß Matschek