Der Klassiker: beim hin- und herrechnen ist ein halber Euro weggerundet worden, aus 2250€ + 19% USt wurden nicht 2677,50€ brutto, sondern 2677,00€. Daraus die 19% USt wieder rausgerechnet gibt das die 2249,58€. Gründe und Entschuldigung gibt es für diese Rundung keine, Schaden 4500€.
Da der Händler vermutlich nicht nur einen Spring verkauft hat, ist ihm dringend geraten alle Ausgangsrechnungen zu prüfen und die betroffenen Kunden vor einem vorschnellen BAFA-Antrag warnen, bis der Fehler korrigiert ist. Sofern er seine Kunden wissentlich ins offene Messer rennen lässt, hat er zumindest für diesen Teil seiner Kunden geloosed.
Wie das für schon entstandene Schäden mit der Haftung aussieht, dürfte ein interessanter Rechtsstreit werden. Zumindest ist der Händler näher an der Materie dran als ein Kunde und sollte sich mit den Voraussetzungen für eine förderfähige Rechnung auskennen. Hier hat er schon seine Sorgfaltspflichten verletzt, da die BAFA-Förderung ein nicht unwesentliches Verkaufsargument ist.
Die Regeln sind doch soo einfach: Die BAFA will in der Rechnung a) die korrekte Fahrzeugbeschreibung sehen und b) den Listennettopreis. Dies lässt sich bequem aus der von der
BAFA herausgegebenen Liste entnehmen. Dann muss in der Rechnung noch c) der Händlerrabatt von mindestens 2250€ netto aufgeführt sein. 2249,58€ sind nicht mindestens 2500€ - Antrag zu Recht abgelehnt.
Ob der Händler später noch 5000€ Überführung draufhaut, oder für 5000€ einen Schrotthaufen in Zahlung nimmt, interessiert die BAFA nicht, nur die drei oben aufgeführten Angaben. Dass ein Händler diese Regeln beherrscht, sollte man wohl erwarten können.