Absicherung von Lade-Ziegeln und Wallboxen

Oder ich benutze mal die legale Version:

Da hat er dann in seinem Sicherungskasten eben 3x20A und steckt dieses dran. Einzeln sind dort 3x16A abgesichert und die einzelnen Steckdosen mit 16A. Er kann also an seinen 3x20A 3 einzelne Steckdosen mit 3x16A betreiben. Er kann auch 3x16A betreiben und die vierte Steckdose mit 4A. Erst wenn er diese 4te Steckdose mit mehr als 4A betreibt wird ihm der 3-polige 20A fliegen. Nach einer gewissen Zeit. Immerhin beträgt hier die Schieflast "nur" 4A auf einer Phase. Die restlichen Phasen mit 16A sollten tadellos funktionieren.
 
ich nehme weiterhin an, er hat dort eine rote CEE-32A-Dose. An diese Dose macht er jetzt das hier dran:
Hättest du es dir richtig durchgelesen, dann hättest du mitbekommen, das er den Ziegel der direkt angeschlossen hat. Somit ist ein Gerät das für 16A gedacht ist mit 20A vorgesichert.
Das ist in Deutschland nicht zulässig.
 
Es ist auch keine Schieflast zugelassen und dennoch erzeugt mein Herd genau jene wenn ich eine Herdplatte enischalte und die Klimaanlage läuft...

Er muss ja letztlich nur wieder einen CEE 32A Stecker dranmachen und dann so einen Verteiler mit ner 16A Sicherung drin für den jeweiligen Steckdosenkreis. Das sind überschlägig 120€ und dann ist das ganze legal. Legal. Funktionabel ist das auch jetzt schon.
 
Das ist nun fraglich. Bisher war die 20A Sicherung in Ordnung. Auf 16A Sicherung zu gehen wäre eine Änderung, könnte sein dass das dann der Netzbetreiber wissen will (hier würde er das bei einer 11KW Steckdose, also CEE 11KW wissen wollen). Wäre demnach also Anmeldepflichtig, und dann könnten die "ne" sagen.
 
Wenn da überhaupt was angemeldet war dann ist so ein "Downgrade" sicher nicht interessant für die. Aufrüstung wäre vielleicht was anderes....
 
Ok ich erklärs anhand meiner Situation:
Wir hatten hier einen DLE und dieser DLE nimmt 21KW. Kein Problem. Nun kommt der DLE weg und ich möchte dort ein E-Auto laden. Muss ich das melden. Wenn ich das nicht melde, verletze ich gegen die Bestimmungen meines Netzbetreibers. Selbst wenn ich jetzt das E-Auto anmelden würde mit Wallbox könnte der sagen : "Nein, die Kapazitäten haben wir nicht." Dann melde ich eine 11KW Wallbox. Kann er exakt dasselbe sagen! Obwohl vorher mein DLE dran war. Ich könnte das jetzt einfach so anschließen, aber wenn was ist....

Wenn also vorher die Frage im Raum stand, ob er einfach mit 20A absichern kann, dann steht jetzt im Raum ob er einfach so die LSS gegen 16A tauschen lassen kann.
 
Hatten wir hier sicher schon Mal erwähnt....
11 KW - Wallboxen sind nur "Anzeigepflichtig", nicht "Anmeldenpflichtig".
Netzbetreiber kann nur bei Wallboxen größer als 11 KW "NEIN" sagen.
 
Hatten wir hier sicher schon Mal erwähnt....
11 KW - Wallboxen sind nur "Anzeigepflichtig", nicht "Anmeldenpflichtig".
Netzbetreiber kann nur bei Wallboxen größer als 11 KW "NEIN" sagen.

...ist das alles auch so für Östereich..., denn da kommt ja unser @RoterFuchs her... ;)
 
Hatten wir hier sicher schon Mal erwähnt....
11 KW - Wallboxen sind nur "Anzeigepflichtig", nicht "Anmeldenpflichtig".
Netzbetreiber kann nur bei Wallboxen größer als 11 KW "NEIN" sagen.
Er hat aber keine Wallbox, er hat nen 3x20A Anschluss und macht da draus jetzt nen 3x16A Anschluss. Ergo müsste der jetzt "angezeigt" und nicht "angemeldet" werden. Richtig?
 

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