Wozu jetzt schon unnötigerweise eine Versicherung abschließen?
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritten zugefügt werden und für die der Fahrzeughalter verantwortlich ist.
So lange das Fahrzeug nicht zugelassen ist, hat es keinen Halter - deshalb wird auch keine Haftpflichtversicherung benötigt. Wenn das Auto beim Transport von Zeebrugge zum Autohaus vom Laster fällt, den Hang hinunter rollt und die Kuh Elsa erschlägt, ist das nicht dein Problem.
Erst wenn das Fahrzeug zugelassen wird, steht dein Name als Halter in den Papieren und ab dann muss das Auto haftpflichtversichert sein. Deshalb musst du bei der Zulassung eine EVB vorlegen, die nachweist, dass die Deckungszusage einer Versicherung für dieses Fahrzeug besteht.
Teil- oder Vollkaskoversicherung sind nicht Pflicht, aber zumindest bei neuen Fahrzeugen zu empfehlen. Sie ersetzen Schäden am Fahrzeug durch Brand oder Diebstahl (Teilkasko), in der Vollkasko auch Schäden durch eigenes Verschulden und Schäden, zu denen kein Verursacher ausfindig gemacht werden kann, z.B. bei Fahrerflucht oder Vandalismus.
Diese Versicherung ist erst nötig (falls überhaupt gewünscht), wenn das Fahrzeug vom Autohaus an dich übergeben wird. Fackelt vorher ein enttäuschter Mitarbeiter das ganze Autohaus samt deinem neuen Auto ab, ist das nicht dein Problem. Das Autohaus ist verpflichtet, dir ein einwandfreies Fahrzeug zu übergeben. Deshalb empfiehlt es sich auch, bei der Übergabe noch einmal um das Auto herumzugehen und eventuelle Beulen und Kratzer gleich zu reklamieren.
Es ist durchaus sinnvoll, jetzt schon nach einer günstigen Versicherung zu suchen und sich über den Umfang einer Teil- oder Vollkasko Gedanken zu machen. Hierzu sind Portale wie z.B. Check24 sehr nützlich. Diese Portale finanzieren sich durch Zuwendungen der Versicherungen, daher werden nur solche Versicherungen verglichen, die Provisionen zahlen. Man sollte deshalb auch einen Blick auf die HUK 24 und die HUK-Coburg werfen, die aus genannten Gründen nicht in den Portalen erscheinen, die aber zumindest in der Vergangenheit interessante Zusatzleistungen für E-Fahrzeuge einschließen.
Wenn eine Teil- oder Vollkasko gewünscht ist, sollte man darauf achten, dass die bereits ab der Übergabe im Autohaus besteht. Die TK/VK ist nämlich nicht Bestandteil der EVB und muss gesondert abgeschlossen werden. Wie das Glück so will, fährt man bereits auf dem Weg vom Autohaus nach Hause in den Graben und dann wäre es gut, wenn die Vollkasko schon in sicheren Tüchern ist.