In der Umfrage habe ich angekreuzt:
"Werkstatt kann Update nicht durchführen" obwohl das eigentlich nicht den Punkt trifft.
Tatsächlich weigert sich der Händler und ich vermute, dass er ganz genau weiß, dass inzwischen ein Schaden entstanden ist, der sich durch das zu späte Softwareupdate nicht mehr begrenzen oder vermeiden lässt.
Ich war einer der Ersten, die den Mangel (von Renault-Deutschland als mein persönliches Luxusproblem bezeichnet) bemerkten und beanstandeten.
Inzwischen wurde aus dem "KLONK" ein "Doppelklonk". Er kommt sowohl beim Lastwechsel wenn man vom Ausrollen (nicht mal unbedingt Rekupieren) wieder Gas/Strom gibt sondern inzwischen auch wenn man den Fuß vom Gas/Strom nimmt.
Dies deutet lt. Auskunft eines Kfz-Meisters der auch das "Einkleben der Antriebswellen" als Alibi bezeichnetet, eindeutig auf einen inzwischen entstandenen Schaden hin. Lt. seiner Auskunft hätte das Update bereits bei Auslieferung vorhanden sein müssen und dann hätte es auch den nunmehr eingetretenen Schaden vermieden.
Er geht, genau wie ich, davon aus, dass der Händler genau weiß, wie sinnlos ein Software-Update in diesem speziellen Fall ist. Außerdem würde er dann ja zugeben, dass ein Mangel vorhanden ist und nicht nur ein persönliches "Luxusproblem".
Das würde auch bestätigen, was
@Stefan56 schrieb denn ein bereits eingetretener mechanischer Schaden ist nicht mehr durch ein Software-Update zu beseitigen. Es kann lediglich die Zeit verlängern bis es zu einem nachweisbaren Schaden kommt.
Inzwischen ist lt. Bestätigung meine Klage beim Gericht eingegangen da der Händler auch auf ein freundliches Schreiben meiner Anwältin nicht reagierte. Jetzt heißt es vermutlich jahrelang abwarten. Ich hoffe, dass der Spring solange durchhält und nicht vorher aufgibt. Da ich eine Anschlussgarantie bis 60.000 km abgeschlossen hatte, wird man mir dann vermutlich erklären, dass der Klonk eine "ganz normale Verschleißerscheinung" ist, die u.U. sogar auf meine Fahrweise zurückzuführen ist.