Spring auf 2 Leute (Ehepaar) zulassen? Vor- und Nachteile

SprinGolf

eDacia-Erfahrener
Ich warte noch ein bissl auf den Spring und hab mir gerade die Modalitäten und Formalitäten bei unserer Zulassungsstelle angeguckt, was mich da so erwarten würde etc..
Dabei bin ich über folgendes gestolpert:

Man kann ein Auto auch auf 2 Leute zulassen? Dann hat das Auto 2 Fahrzeughalter?
Ich kannte es bisher so, dass immer nur einer eingetragen wurde...
Was bringt das für Vor- und Nachteile mit sich?

Bei der Versicherung würde ich dann auch uns beide direkt als Fahrzeughalter angeben? Bisher war sie immer die zusätzliche Fahrerin...

Hat jemand das schon gemacht? Sein Auto auf beide Partner angemeldet?
 
nein, habe ich noch nicht gemacht und höre ich auch zu ersten mal. Aber die Konsequenz scheint trivial. Ist zu vergleichen mit dem Grundbucheintrag für beide Ehepartner. Beide sind Eigentümer und beide sind gemeinschaftlich verantwortlich. Echte Vorteile kann ich nicht erkennen, außer dass es beim Ableben eines Partners vermutlich einfacher zu handhaben ist.
 
Ich sehe da eher nur Nachteile und glaube auch nicht, dass so etwas möglich ist.
Nimm mal an, der Reifen ist abgefahren. Bekommt da jeder Punkte?
Park-Strafzettel: Beide schuld?
Soweit ich weis, ist der Halter nicht mehr unbedingt der Eigentümer. War früher so, heute nicht mehr, daher auch in einem Todesfall egal.
 
Würde ich sein lassen glaube nicht das die bafa da mit macht wenn der Halter nicht eindeutig ist gabs hier glaube auch schon post zu das Mann im Antrag steht und auf der Rechnung und dann auf Frau zugelassen

Daraufhin hat die bafa abgelehnt

Rechnung bafa Antrag Zulassung müssen der gleiche Name sein (vor und Zuname nach Einwohnermeldeamt (Personalausweis)
 
Könnte mir vorstellen, das es etwas mit der Reihenfolge der Einträge zu tun hat. Der erste bekommt ´alles´ ab. Ist er nicht verfügbar, geht es an den zweiten.
Einen anderen Grund kann ich hieraus nicht erkennen.
 
Fahrer, Halter und Eigentümer muss nicht dieselbe Person sein.
 
Ich sehe da den Sinn nicht wirklich, ausser, dass es alles komplizierter macht. Eine offizielle Stelle habe ich gefunden, die dies mit einem Formular regelt. Allerdings scheint trotzdem nur die erste Person im Fahrzeugschein genannt zu werden.
 
Danke, dann lass ich das mal lieber... Und wir lassen es weiter wie gewohnt auf nur 1 Person zu...
Dankeschön für die Meinungen und Einschätzungen dazu :-)
 
um mal etwas Licht ins dunkle zu bringen weil diser Fall derzeit oft bei E Mobile verwand wird. es geht hierbei nicht um Eigentumsverhalten als solches das dann 2 die eigentümer sind, das kann man über den Kaufvertrag regeln sondern ein Fall wäre ich stelle mein auto zum beispiel meiner Tochter zur verfügung dann ist sie der Halter und ich der Eigentümer. genauso machen es derzeit die Verkäufer von E Autos der Besitzer und Versicherungsnehmer bist zum Beispiel du aber der Halter ist der Verkäufer. Solche weiteren möglichkeiten findet man zum Beispiel auch beim Leasing.
 
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