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[QUOTE="Phil, post: 30260, member: 1221"] Mieter hab ich nur im Garten, in Form von Vögeln und Mäusen. Das sind Mietnomaden. Der spannende Punkt für privat ist wohl 6.3. Privathaus wäre Buchstabe a, mit einer Förderung, wenn man zeitgleich eine EE-Anlage, also Photovoltaik, errichtet. Mein Anlage ist leider nicht neu, sondern läuft schon 10 Jahre 😩 Wer die Anschaffung einer Anlage plant, kann aber gefördert werden. Oder habe ich den Text falsch ausgelegt? 6.3 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge nach Nummer 2 Buchstabe c 6.3.1 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. [B][COLOR=rgb(184, 49, 47)]6.3.2[/COLOR][/B] Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind: a) [B][COLOR=rgb(184, 49, 47)]natürliche Personen als Privatpersonen[/COLOR][/B], sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, Wohnungseigentümergemeinschaften, .... ----- Für Antragsberechtigte nach Nummer[B] [/B][COLOR=rgb(184, 49, 47)][B]6.3.2 Buchstabe a[/B][/COLOR] bis d beträgt die Förderhöhe für Ladepunkte mit einer Ladeleistung kleiner 50 Kilowatt 1500 Euro je Ladepunkt, jedoch maximal bis zu der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Ladeinfrastruktur muss zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer [B][COLOR=rgb(184, 49, 47)]neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage[/COLOR][/B] betrieben werden. Die Stromerzeugungsanlage muss eine Nennleistung von mindestens 2 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen. [/QUOTE]
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