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[QUOTE="Risingsun28, post: 64153, member: 552"] Hier mal ein aktuelles Zitat (Quelle: TZ München Online): …. „Auch das Münchner Kreisverwaltungsreferat, das in der Regel für die Ahndung solcher Verstöße zuständig ist, hat das erkannt. „Das ist keine Münchner Regelung. Sie beruht auf der Emissionsschutzverordnung des Bundes aus dem Jahr 2006 – wo E-Autos noch keine große Rolle gespielt haben“, erklärt Christopher Habl, Abteilungsleiter der kommunalen Verkehrsüberwachung. „Im Rahmen des Opportunitätsprinzips legen wir es bei diesen Verstößen deshalb bewusst nicht streng aus und ahnden den Verstoß nicht – wenn ein E auf dem Kennzeichen erkennbar ist. Das ist nicht unsere Vollzugspraxis.“ Deshalb könnten die Kontrolleure des KVR auch gar nicht hinter Geyers Fall stecken. „ …. „Auf Anfrage beim Polizeiverwaltungsamt heißt es, „eine Einfahrt mit einem E-Fahrzeug mit E-Kennzeichen in eine Umweltzone ohne die erforderliche Plakette wird grundsätzlich immer geahndet“ – aufgrund der Gesetzeslage. Und es wird dann noch angefügt: Ein E-Kennzeichen könne „die Feinstaubplakette nicht ersetzen, da auch Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektroantrieb auch über einen Verbrennungsmotor verfügen, zwar mit einem E-Kennzeichen versehen sein können, in der Umweltzone aber mit Benzin- oder Dieselantrieb bewegt werden können.“ Mein Kommentar: Kommt also drauf an wer das Knöllchen schreibt bzw. wie es gehabdhabt wird…. Das leuchtet ein und bringt hoffentlich etwas mehr Licht ins Dunkel. Im Obigen Fall wurden übrigens stolze „100 Euro Bußgeld (plus 28,50 an Gebühren)“ aufgerufen !!!! Ich kann nur jedem empfehlen an diesem Plaketten-Irrsinn teilzunehmen, zu teuer ist die Konsequenz im Fall der Fälle. [/QUOTE]
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