Wir drehen uns im Kreise.
Nachzulesen ist allerorten, dass nur der eingetragene Halter den Zuschussantrag stellt. Wenn der erste es nicht getan haben sollte, dann halt der zweite (eingetragene),
es ist aber hier keiner eingetragen.
Händlerrechnung kommt ja mit allen augewiesenen Händlerrabatten zum Nachweis der Ersteinführung in den deutschen Markt, nur darum geht es der BAFA-Behörde.
Wie gesagt, die erforderliche Rechnung ist ja dabei.
Und formal ist es immer noch ein Neufahrzeug, auch für eifrige Bedenkenträger.
Niemand muss ausgerufene Preise akzeptieren, sowas nennt sich Markt.
Allerdings zahlt hier mancher dann wohl per saldo 2.350 Euro mehr (vielleicht auch verhandlungsbedingt einige wenige Hunderter weniger) für ein gebrauchtes Mobil als für ein neues hier nötig gewesen wäre, wir kennen die Beweggründe nicht, aber manche Meinung entlockt mir doch ein gewisses Grinsen.
Montag geht er dann in die einschlägigen Netzplattformen. Jetzt erst einmal Wochenende....