Ad hoc Laden bei Jet

7and

eDacia-Erfahrener
RDT_20260212_0634259180744574973880193~2.webp

Sieht so die Zukunft aus?
Wenn man nun als Verbrenner Fahrer jedes mal den Strom Preis sieht kommt man vielleicht ins nachdenken.

Erstaunlich dass ein Mineralöl Konzern den Weg so geht...

Bild im Netz gefunden, ist wohl Wuppertal.
 
Der Preis überzeugt mit Sicherheit keinen Dinosaurier, aber man muss auch anerkennen, dass ich hier ein Mineralölkonzern auf die Zukunft einstellt. Auch diese positive Signalwirkung sollte man im Hinterkopf haben.
Ich bin mir sicher, dass ich die Strompreise zum besseren entwickelt werden.
 
Für AdHoc ist das schon mal eine gute Nummer und solche Anzeigen sollten Pflicht sein. Ich hoffe nur, daß Jet das bals an all seinen Stationen anbietet. Das wäre dann wie die EWEgo beim MCDonald (MCTrump?) immer eine schnelle Ausweichmöglichkeit, wenn alle Stricke reißen.
 
Kann ich die Tanke hier auch loben, bin dort bisher nur für hermes Pakete oder Autowäsche.
Säulen leider im Freien, aber auf einen Kaffee im Shop kann man schon gehen wenns draußen zu nass oder zu kalt ist...

20260120_111217[1].webp


Wobei, ein zwei mal im Jahr zapf ich da auch ein paar Liter Brennstoff für die Standheizung im Dobló...
 
Ich zitiere mal aus der PAngV, Tankstellen betreffend:

§15 (1) Wer an einer Tankstelle Kraftstoffe anbietet, hat die Kraftstoffpreise so auszuzeichnen, dass sie deutlich lesbar für Kraftfahrer sind, die
1. auf der Straße heranfahren oder
2. auf Bundesautobahnen in den Tankstellenbereich einfahren.

Satz 1 gilt nicht für die Preise von Kraftstoffmischungen, die erst in der Tankstelle hergestellt werden.

Du siehst also schon von der Straße aus, was dich erwartet und fährst weiter, wenn dir der angezeigte Preis zu hoch ist. Damit die Sichtbarkeit gewährleistet ist, müssen die Ziffern mindestens 50cm hoch sein, an der Autobahn mindestens 80cm.

Für die Stromer sieht das so aus:

§14 (2) Wer an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt Verbrauchern das punktuelle Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nach der Ladesäulenverordnung anbietet, hat beim Einsatz eines für das punktuelle Aufladen vorgesehenen Bezahlverfahrens den für den jeweiligen Ladepunkt geltenden Arbeitspreis an dem Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe anzugeben. Die Preisangabe hat mindestens zu erfolgen mittels
1. eines Aufdrucks, Aufklebers oder Preisaushangs,
2. einer Anzeige auf einem Display des Ladepunktes oder
3. einer registrierungsfreien und kostenlosen mobilen Webseite oder Abrufoption für eine Anzeige auf dem Display eines mobilen Endgerätes, auf die am Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe hingewiesen wird.

Wird für das punktuelle Aufladen von Verbrauchern ein webbasiertes System verwendet, so hat der Anbieter den Arbeitspreis für das punktuelle Laden über dieses webbasierte System spätestens vor dem Start des Ladevorgangs anzugeben.

Durch diesen Unfug ist es möglich, dass du (nachdem du den im Hinterhof versteckten Ladepunkt überhaupt gefunden hast) den Preis erst siehst, wenn der Ladestecker schon in deinem Auto steckt und dann könnte die Preisangabe auch nur 8 Pkt, hoch sein, das kannst du als gesunder Mensch gerade noch ohne Lupe lesen.

Das steht in deutlicher Diskrepanz zu den Verbrennern und muss dringend angepasst werden.

Wenn der Dieselpreis wieder über die 2€ klettert und der Strompreis unter 50ct bleibt, ist das sehr wohl eine Werbung für die E-Mobilität.
 
Immerhin sind wir schon so weit, dass gemäß der aktuellen Ladesäulenverordnung seit April 2024 an neu errichteten Anlagen das Ad-hoc-Laden mit gängigen Debit-/Kreditkarten möglich sein muss, ohne dass ein vorheriger Vertrag nötig ist.

Wer das jetzt in der LSV danach sucht, wird sich schwer tun. Dort wird aber verlangt, dass Ladepunkte den Anforderungen der EU-Verordnung 2023/1804 vom 13.9.2023 entsprechen müssen. Dort heißt es unter der Randnummer 36:

Die Nutzer von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen sollten an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten und Zapfstellen punktuell aufladen oder betanken und leicht und bequem bezahlen können, ohne dass ein Vertrag mit deren Betreiber oder einem Mobilitätsdienstleister geschlossen werden muss. Daher sollten alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte und Zapfstellen für das punktuelle Aufladen oder Betanken Zahlungsinstrumente akzeptieren, die in der Union weit verbreitet sind, insbesondere elektronische Zahlungen über Terminals und Geräte, die für Zahlungsdienste genutzt werden. In Bezug auf Infrastruktur, die vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung errichtet wurde, sollte die Anwendung dieser Anforderungen aufgeschoben werden. Diese Ad-hoc-Zahlungsmethode sollte den Verbrauchern immer zur Verfügung stehen, auch wenn an dem Ladepunkt oder der Tankstelle vertragsbasierte Zahlungen möglich sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Empfohlene Communitys


Zurück
Oben