Da die Begriffe Garantie und Gewährleistung, auch im Bereich von PKWs oft miteinander verwechselt werden, hier eine kleine Übersicht, mit meinem laienhaftem Wissen formuliert.
Die Garantie ist eine freiwillige Erklärung, i.d.R. seitens des Herstellers.
Die Mängelhaftung (ehemals Gewährleistung) ist ein gesetzliche verankertes Recht, welches man als Käufer gegenüber dem Verkäufer hat. Bei normalen Gütern beträgt sie zwei Jahre, wobei sich die Beweislast schon nach sechs Monaten zu Ungunsten des Käufers wendet. Das heißt danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel ab Kauf schon in der Ware war.
Garantie kann man versuchen und je nach Hersteller und Marke kann dies funktionieren, aber den gesetzlichen Anspruch mit Nachbesserung, Umtausch, Schadensersatz, Rücktrittsrecht oder Minderung, hat man nur bei der Mängelhaftung.
Aber auch hier gilt, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Selbst viele Verkäufer und Filialleiter kennen die Begrifflichkeit und Unterschiede nicht.
Wenn mehrere nette Gespräche nicht helfen, dann bleibt einem nichts andere übrig als den Weg über einen Anwalt zu gehen oder in meinem Fall einem befreundeten Redakteur. Erstaunlich wie am nächstenTag sich jemand aus der PR-Abteilung bei einem meldet und alles Nötige unkompliziert in die Wege leitet, wenn eine größere Zeitung einen kompletten Artikel dazu veröffentlicht
Die Garantie ist eine freiwillige Erklärung, i.d.R. seitens des Herstellers.
Die Mängelhaftung (ehemals Gewährleistung) ist ein gesetzliche verankertes Recht, welches man als Käufer gegenüber dem Verkäufer hat. Bei normalen Gütern beträgt sie zwei Jahre, wobei sich die Beweislast schon nach sechs Monaten zu Ungunsten des Käufers wendet. Das heißt danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel ab Kauf schon in der Ware war.
Garantie kann man versuchen und je nach Hersteller und Marke kann dies funktionieren, aber den gesetzlichen Anspruch mit Nachbesserung, Umtausch, Schadensersatz, Rücktrittsrecht oder Minderung, hat man nur bei der Mängelhaftung.
Aber auch hier gilt, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Selbst viele Verkäufer und Filialleiter kennen die Begrifflichkeit und Unterschiede nicht.
Wenn mehrere nette Gespräche nicht helfen, dann bleibt einem nichts andere übrig als den Weg über einen Anwalt zu gehen oder in meinem Fall einem befreundeten Redakteur. Erstaunlich wie am nächstenTag sich jemand aus der PR-Abteilung bei einem meldet und alles Nötige unkompliziert in die Wege leitet, wenn eine größere Zeitung einen kompletten Artikel dazu veröffentlicht
