Falsche Bestellung bei Händler ohne Herstelleranteil

rumpke

eDacia-Neuling
Guten Tag liebe Community,

ich stecke gerade in einem ziemlich unangenehmen Streit mit meinem Autohaus. Bei der Antragsstellung bei der BAFA ist mir aufgefallen, dass der Herstelleranteil sowohl in der Bestellung als auch in der Leasing-Kalkulation nicht berücksichtigt wurde. Das Autohaus behauptet, alles wäre korrekt abgelaufen, aber das erscheint mir nicht stimmig.

Könnte jemand von euch, der nach April 2023 einen Spring 45 bestellt hat, seine Bestellung in anonymisierter Form hier teilen? Das würde mir enorm helfen, um das Problem verständlicher für einen Anwalt darzustellen und zu erläutern.

Ich danke euch im Voraus für eure Unterstützung und hoffe, dass jemand mir helfen kann!

Viele Grüße Maik
 

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Bestellungen von anderen bringen Dir überhaupt nichts. Für Dich und Dein AH gilt nur euer Vertrag und Eure Vereinbarungen.
Ist es ein Neuwagen mit Leasingvertrag mit mindestens 12 Monaten Laufzeit?
 
Bin mir nicht sicher, wieviel hier überhaupt einen Spring mit Leasing bestellt haben. Wünsche dir dennoch viel Erfolg, das dein Vorhaben gut ausgeht.
 
Hallo Maik,
das Dokument, was du hier geteilt hast, sieht wie die verbindliche Bestellung aus.
Die Leasing-Kalkulation erhälst du zwar vom Autohaus, wird aber vom Leasinggeber ausgestellt und ist rechtlich gesehen eine Anlage vom Leasingvertrag. In dieser Kalkulation ist der Herstelleranteil ausgewiesen.
Wer ist dein Leasinggeber? Renault Financial Services? Schau mal in deinen Leasingvertrag ob du dort die Leasing-Kalkulation findest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
also ich habe (nach mehreren Ermahnungen) vom Autohaus eine Rechnung bekommen, die eigentlich von der Leasingbank für das Autohaus ausgestellt wurde, wo ich allerdings als Leasingnehmer und Halter des Autos ausgewiesen bin, und dort ist auch der Herstelleranteil enthalten.
Habe gestern alle Unterlagen bei der BAFA eingereicht und hoffe, dass es so ausreicht, um die Umweltprämie zu bekommen.

@m.rumpke@getraenke-vorwer
falls erwünscht, kann ich Dir meine Rechnung per PN zukommen lassen.

Grüße,

masahuku
 
Entscheidend für einen erfolgreichen Antrag sind die Angaben in der Rechnung, bzw. im Leasingvertrag.

Ich zitiere mal aus dem Merkblatt der BAFA, welches hier heruntergeladen werden kann:

"Der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist in der Rechnung oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen."

Bestellung oder Leasing-Kalkulation interessieren die BAFA nicht, es kommt auf die Angaben in der Rechnung, bzw. im Leasingvertrag an.
 

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