also, ich bin definitiv kein Befürworter nicht zugelassene Teile im Auto zu verbauen. Erst recht nicht, wenn es sicherheitsrelevant ist und vor allem nicht, wenn es nur aufgrund vermeintlicher "Verhübscherungen" passiert.
Aber ich halte dass schon für interessant und wichtig dieses Thema mal differenziert zu betrachten.
Nach allem was ich gelesen habe ist meiner Meinung nach unumstritten
- Die Veränderungen der lichttechnischen Einrichtung führt zu einem Verlust der Bauartgenehmigung der Beleuchtung.
- Das wiederum kann zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen
Wer kein Risiko eingehen will hält sich daran.
Aber zum Glück spielen in unserem Rechtssystem die Zauberwörter "Verhältnismäßigkeit" und "Kausalität" eine besondere Rolle.
Niemand dürfte in Frage stellen, dass es ein Unterschied ist, ob ich mit einem auf 1000 PS aufgemotzten VW Käfer mit selbstgeschweissten höher gelegten Fahrgestell (natürlich beides nicht vom TÜV abgenommen) in einen Unfall verwickelt werde, oder mit einem Spring, wo anstatt der 5W Kennzeichenbeleuchtung eine 7.5 W Birne verbaut war.
Insbesondere was die Entlastung der Versicherung angeht, muss diese nachweisen, dass die Veränderung am Fahrzeug für den Unfallhergang verantwortlich war - oder formulieren wir mal noch schärfer - dass es nicht auszuschließen ist, dass die Veränderung am Fahrzeug für den Unfallhergang ursächlich war.
Das heißt aber auch dass nicht zugelassene Leuchtmittel in den Rücklichtern ein gefundenes Fressen für den Auffahrenden sind. Grundsätzlich kann der ja mal behaupten dass die Bremslichter ihn dermaßen geblendet haben, dass er nicht mehr normal reagieren konnte. In geschätzt 10-20% könnte er so seinen Kopf aus der Schlinge ziehen.